Wiederbetätigung?

Warum „NAZ1“-Kennzeichen jetzt keine Folgen hat

Oberösterreich
29.04.2025 06:00

Im Fall des umstrittenen Wunschkennzeichens „NAZ1“ hat die Staatsanwaltschaft Steyr (Oberösterreich) eine Entscheidung gefällt: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Warum in diesem Fall keine aktive Propaganda für die Nazi-Ideologie nachgewiesen werden konnte, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft der „Krone“.

Das Ermittlungsverfahren gegen den 69-jährigen Zulassungsbesitzer aus Micheldorf, der mit dieser zweideutigen Nummerntafel auf seinem Kleinbus herumfährt, wurde eingestellt. „Der Mann ist unbescholten. Wir konnten ihm nicht nachweisen, dass er mit dem Kennzeichen Propaganda für den Nationalsozialismus – also vorsätzlich NS-Wiederbetätigung – betreiben will“, sagt Andreas Pechatschek, Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr.

Die Rechtfertigung des 69-Jährigen zu seiner Motivation, weshalb er sich ausgerechnet dieses Kennzeichen ausgesucht hatte: Er werde seit der Kindheit von Freunden mit dem Kosenamen Naz angesprochen, und die daran angefügte Zahl 1 habe überhaupt keine Bedeutung. „Obwohl der Vorname des Mannes nicht Ignaz lautet, konnten wir seine Behauptung nicht widerlegen“, so Pechatschek. Strafrechtlich bleibt der Micheldorfer daher ungeschoren.

Zitat Icon

Wir konnten dem Besitzer des Wunschkennzeichens nicht nachweisen, dass er auf die Art vielleicht NS-Wiederbetätigung betreiben wollte.

(Bild: FOTOKERSCHI.AT/Werner Kerschbaum)

Andreas Pechatschek, Staatsanwalt Steyr

„Weder anstößig noch lächerlich“
Doch auch ein Verwaltungsstrafverfahren braucht er offenbar nun nicht zu fürchten. „Dafür gibt es keine Gründe“, betont Elisabeth Leitner, Bezirkshauptfrau in Kirchdorf/Krems. Es gebe auch keinerlei Handhabe, dem Zulassungsbesitzer sein Wunschkennzeichen in Zukunft zu entziehen. „Wir können das nicht willkürlich machen.“ Laut Leitner handle es sich bei „NAZ1“ um keine verbotene Bezeichnung. „Das ist weder anstößig noch lächerlich und wird auch nicht auf der uns vorliegenden Liste des Verkehrsministeriums für verbotene Codes angeführt“, erklärt die Bezirkshauptfrau.

Der Zulassungsbesitzer sei schon länger als 15 Jahre mit dem Kennzeichen unterwegs. „Daher erstaunt uns, dass das ausgerechnet jetzt so hohe Wellen schlägt.“ Die Genehmigung dafür sei seitens der Zulassungsstelle der Versicherung auch schon einmal verlängert worden: „Das war rechtens.“

Niederösterreicher mit selbem „Taferl“
Übrigens: Auch in Niederösterreich ist ein Lenker mit dem Kennzeichen „NAZ1“ unterwegs. Ein Zulassungsbesitzer aus dem Bezirk Hollabrunn führt das Wunschkennzeichen seit 2015. Dem Niederösterreicher droht rechtlich ebenfalls kein Ungemach. „Es konnte kein Zusammenhang mit einem Tatbestand nach dem Verbotsgesetz festgestellt werden“, lässt der zuständige Bezirkshauptmann wissen. Denn anders als bei seinem Pendant aus Oberösterreich lautet der Vorname des Lenkers laut Behörde tatsächlich Ignaz. „Naz“ sei daher lediglich die Kurzform.

„Krone“-Kommentar
So bleibt ein Nachgeschmack

Ja, der Mann ist unbescholten, und seine Freunde rufen ihn offenbar seit der Kindheit aus unerfindlichen Gründen Naz. Daran scheint nicht zu rütteln zu sein. Dass aber jemand zu einem solchen Kosenamen am Wunschkennzeichen ausgerechnet die Ziffer 1 anhängt, verwundert doch ein wenig.

(Bild: Krone KREATIV/Alexander Schwarzl, Markus Wenzel)

Denn es braucht wenig Fantasie, diese Buchstaben-/Ziffern-Kombination anders zu lesen. Die Assoziation dafür liegt allzu deutlich auf der Hand. Dass dem Herrn das selbst nicht aufgefallen sein soll, gilt als unwahrscheinlich. Daher wäre es sinnvoll, wenn er künftig statt 1 vielleicht die Zahl 2 wählt. Dann gäbe es keine Missverständnisse mehr.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt