„KRONE“-OMBUDSFRAU

Familie kam doch noch aus MacBook-Mietvertrag raus

Ombudsfrau
25.03.2025 13:34
Porträt von Ombudsfrau
Porträt von Nike Kacianka
Von Ombudsfrau und Nike Kacianka

Familie H. wollte der Tochter mit einem Laptop eine Freude machen. Da die Tiroler zu wenig Geld auf der Seite haben, mussten sie auf ein Mietgerät zurückgreifen, und konnten plötzlich die Raten nicht mehr stemmen.

Ein MacBook für die Tochter sollte es sein, modern, leistungsstark und unkompliziert zu bekommen.

„Wir wollten unserer Tochter einen Wunsch erfüllen“, schildert die Mutter, Bärbel H. der Ombudsfrau. Da beide Eltern nur eine geringe Pension haben, entschieden sie sich für ein mietbares MacBook von Grover. Das 2015 in Berlin gegründete Start-up, vermietet seit 2019 auch in Österreich allerlei Elektrogeräte. Von Laptops, Smartphones, Spielekonsolen bis hin zu Kaffeemaschinen kann man sich mit einer monatlichen Rate jeden Technik-Wunsch erfüllen, aber eben nur auf Zeit.

Die Raten waren eine zu hohe Belastung
Familie H. fand gefallen an dem Mietkonzept, da sie sonst ohnehin keine Möglichkeiten gehabt hätten, ein teures Technikgerät zu kaufen. Im Jänner mieteten sie also das MacBook um 44,90 Euro im Monat für 18 Monate. Kaum hatte die Tochter das Gerät ausgepackt, verschlechterte sich die finanzielle Situation der Familie plötzlich drastisch, sodass der monatliche Betrag nicht mehr stemmbar schien.

Die Familie fühlte sich hilflos. Inmitten dieser schwierigen finanziellen Situation wurde der Vater auch noch krank - ernsthaft krank. An eine weitere Mietzahlung war nicht mehr zu denken.

Binnen 14 Tagen kann man vom Vertrag zurücktreten
Die Ombudsfrau schaltete sich ein. Bei einem Mietvertrag wie diesem – online abgeschlossen – gilt grundsätzlich das 14-tägige Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), worunter auch online Geschäfte fallen. „Wir sind davon ausgegangen, dass die Rücktrittsfrist 30 Tage beträgt“, erklärte Frau H. enttäuscht. Auf Nachfrage bei Grover gibt es jedoch Ausnahmen von der 14-Tage-Frist: „Wenn ein wichtiger Grund wie eine Erkrankung vorliegt, Tod, Wegzug aus dem Land, in dem der Vertrag geschlossen wurde“. Genau das war hier der Fall: Der Vater war nicht nur zahlender Mieter, sondern auch durch eine Erkrankung beeinträchtigt.

Grover gewährte Kulanz
Nach mehreren Rückfragen bei Grover zeigte sich das Unternehmen schließlich einsichtig. In diesem speziellen Fall, so hieß es, werde man eine Rückabwicklung ermöglichen. Das MacBook konnte zurückgegeben werden.

Eine Erleichterung für die Familie – und ein kleiner Sieg für das Verständnis in schwierigen Lebenslagen. Denn hinter jedem Vertrag stehen Menschen. Und manchmal braucht es einfach nur ein bisschen Hartnäckigkeit – und Hilfe von der Ombudsfrau.

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