"Illegale Betätigung"

Kairo: Haftstrafen für Vertreter von ausländischen NGOs

Ausland
04.06.2013 13:41
Im Prozess gegen ausländische Nicht-Regierungsorganisationen in Ägypten sind 43 Mitarbeiter am Dienstag zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt worden. Ein Gericht in Kairo befand die NGO-Vertreter der illegalen Betätigung und unrechtmäßigen Finanzierung aus dem Ausland für schuldig. Zudem wurde die dauerhafte Schließung der betroffenen Stiftungen und Organisationen, darunter die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung, angeordnet.

Den NGO-Vertretern wurde vorgeworfen, nicht zugelassene Zweigstellen errichtet und diese aus dem Ausland finanziert zu haben. Der Prozess hatte vor einem Jahr begonnen. Zahlreiche Angeklagte hatten das Land schon vorher oder nach Prozessbeginn verlassen.

Richterspruch live im TV übertragen
27 der insgesamt 43 Angeklagten wurden nun in Abwesenheit zu je fünf Jahren Haft verurteilt. Fünf Angeklagte erhielten Haftstrafen von je zwei Jahren, darunter ein US-Bürger. Elf Angeklagte kamen mit Strafen von "nur" einem Jahr Haft auf Bewährung davon. Der Richterspruch wurde am Dienstag im Fernsehen live übertragen.

Gesetze aus Mubarak-Zeit immer noch in Kraft
In Ägypten sind noch immer Gesetze aus der Zeit des vor zwei Jahren gestürzten Machthabers Hosni Mubarak in Kraft, mit denen die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aus dem Ausland verhindert werden sollte. Die ägyptische Justiz hatte Ende Dezember 2011 die Büros von 17 Organisationen in Kairo durchsucht. Bei den Razzien wurden Papiere und Computer beschlagnahmt.

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