Über ein Jahr haben die Kryptobetrüger von EXW die Justiz in Klagenfurt beschäftigt. Nun gab es die ersten (nicht rechtskräftigen) Urteile für die Schnöselbande, aber die Causa dürfte wohl in eine nächste Runde gehen.
„Wer durch die Tat einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ So lautet jener Paragraf im Strafgesetzbuch, der für die EXW-Betrüger nun schlagend wurde. Denn die Grenze von 300.000 Euro haben die Schnösel mit ihrem Krypto-Kartenhaus locker geknackt.
Fünf Schuldsprüche, fünf Freisprüche
Richterin Claudia Bandion-Ortner und ihre beiden Schöffen nutzten den Strafrahmen allerdings nicht vollständig aus: fünf Jahre Haft für die beiden Haupttäter H. und T., drei weitere Haftstrafen (18 Monate bedingt als untere Grenze). Für fünf Angeklagte gab es Freisprüche.
Die Urteile fielen für schweren gewerbsmäßigen Betrug und Bildung einer kriminellen Vereinigung. „Für EXW wurde ein kultartiges Schneeballsystem gestartet, um auch Anleger anzusprechen, die nicht kryptoaffin waren – Investoren wurden lange so geblendet, dass sie nicht merkten, dass sie einem großangelegten Betrug aufgesessen waren“, erklärt Richterin Bandion-Ortner in der Urteilsbegründung.
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