Bei der Wirtschaftskammer seien zwei Beschwerden von rausgeschmissenen Paaren eingegangen, erklärte Peter Trost, Spartengeschäftsführer Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Tirol, am Dienstag. Daraufhin habe es ein Gespräch mit dem Lokalinhaber gegeben. Dabei sei gegenüber der Wirtschaftskammer versichert worden, dass es kein Problem sei, wenn Gäste Händchenhalten oder sich ein Bussi geben würden, so Trost. Nach Angaben des Wirts hätte es jedoch Vorfälle mit Lokalbesuchern gegeben, die über den zwischenmenschlichen Austausch von Zärtlichkeiten weit hinausgingen.
"Es wird gefummelt und geschmust - und das stundenlang. Manche Leute haben dort ihre Sexualität ausgelebt, das kann nicht sein", so der verärgerte Wirt. Es sei weiters nicht seine Aufgabe, die Leute zu erziehen, aber er achte in seinem Lokal auf Sauberkeit und Qualität und da erwarte er gutes Benehmen.
Rausschmiss aus Lokal bei ungebührlichem Verhalten rechtens
"Das Problem ist, dass andere Gäste den Bewirtungsvertrag kündigen können, wenn sie sich von anderen gestört fühlen, etwa wenn zu laut telefoniert wird", erklärte Liska. Somit müssen sie zwar bereits Konsumiertes bezahlen, doch Bestellungen können storniert werden. "Ein Gast, der sich ungebührlich verhält, kann des Lokales verwiesen werden", so Liska. Menschen können jedoch nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, aufgrund ihres Geschlechts oder aufgrund ihrer Behinderung rausgeschmissen werden.
In Internetforen formieren sich mittlerweile auch Gruppierungen, die Pärchen auffordern, zum Küssen in das Innsbrucker Lokal zu kommen. In einem Blog wird sogar eine Kussprämie versprochen, ein dort angekündigter Kuss-Flashmob dürfte noch nicht stattgefunden haben.
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