Außergewöhnlicher Fall
75-Jähriger muss wegen Kastrationen ins Gefängnis
Weil er Männern auf deren Bitte und gegen Bezahlung unter anderem die Hoden entfernt haben soll, hat das Landgericht im deutschen Erfurt einen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
„Es war ein außergewöhnliches Verfahren, es war auch ein mit Scham behaftetes Verfahren“, schilderte der Vorsitzende Richter Udo Tietjen.
Verurteilt wurde der gelernte Dreher ohne jegliche medizinische Ausbildung wegen sieben Fällen schwerer Körperverletzung und einem weiteren Fall von Körperverletzung, der älteste Fall stammt aus dem Jahr 2015. Auch die gehörten Zeugen, die von sich aus den Angeklagten um die Eingriffe gebeten hatten, sei es schwergefallen, sich vor Gericht zu äußern, so Tietjen weiter. Die Öffentlichkeit war während des Großteils der Verhandlung ausgeschlossen gewesen.
Mann zeigte sich geständig
In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, dass sich der heute 75 Jahre alte Angeklagte in den vorgeworfenen Fällen geständig gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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