Neu 2013

Das ändert sich für deine Finanzen im neuen Jahr

Wirtschaft
08.12.2012 12:00
Neben der neuen Pendlerpauschale - Details dazu siehe Infobox - wartet das neue Jahr mit einer Reihe weiterer Neuerungen auf: neue Berechnungsgrundlagen bei Versicherungen, neue Werte bei der NoVA, neue Altersgrenzen für die Altersteilzeit. Hier erfährst du mehr.

Versicherungen: Unisex und Rechnungszins
Noch im alten Jahr 2012 liegt der Stichtag für diese Neuerung: Mit 21. Dezember dürfen laut EuGH nur noch geschlechtsunabhängige, einheitliche Versicherungstarife für Frauen und Männer angeboten werden. Für Frauen teurer bzw. für Männer billiger werden Unfall- und Kfz-Tarife, für Männer verteuern sich Pensions-, Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Krankenversicherungen, die wiederum für Frauen günstiger werden.

Zusätzlich wird aufgrund der Höchstzinsverordnung der FMA der aktuelle Rechnungszins bei Lebensversicherungen von zwei Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt. Weiters kommen neue Rententafeln zum Einsatz, welche die Höhe der garantierten Rente beeinflussen und künftig zu niedrigeren Auszahlungen führen. Daher lohnt es sich, teilweise noch 2012 abzuschließen!

Staatliche Prämien beim Bausparen
Auch 2013 bleibt es bei den 2012 verringerten Sätzen für die staatlichen Prämien. Beim Bausparen erhält man 1,5 Prozent, gedeckelt mit 18 Euro bei einer Sparleistung von 1.200 Euro pro Jahr. Bei der Zukunftsvorsorge beträgt die Förderung ebenfalls gleichbleibende 4,25 Prozent, allerdings wird die höchstmögliche Einzahlung von Euro 2.329,88 auf Euro 2.445,55 angehoben, damit können maximal 103,94 Euro an Förderung geholt werden.

Pensionsantrittsalter für Altersteilzeit
Ab 2013 können Frauen frühestens mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen, Männer mit 60. Es bleiben sowohl die kontinuierliche Reduktion bis zum Regelpensionsalter wie auch die Blockzeitvariante bestehen, wobei die halbe Zeit bis zur Pension voll, der Rest gar nicht mehr gearbeitet wird. Bei letzterer wird jedoch nur dann ein Anspruch auf Altersteilzeitgeld begründet, wenn der Arbeitgeber spätestens zu Beginn der Freistellungsphase eine zuvor arbeitslose Ersatzkraft einstellt oder einen Lehrling zusätzlich ausbildet.

Bonus-Malus-System bei NoVA
Ab dem 1. Jänner 2013 gilt bei der NoVA eine verschäfte Regelung für das Bonus-Malus-System: Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 150 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den diese Grenze übersteigenden Ausstoß um 25 Euro je g/km. Über 170 g/km CO2-Ausstoß erhöht sich die Abgabe um weitere 25 Euro je g/km. Ab 210 g/km wird es nochmals um 25 Euro teurer.

Günstiger fahren dagegen umweltfreundlichere Fahrzeuge: Für Benzinfahrzeuge, die die Schadstoffgrenze von 60 mg/km Stickstoffoxide (NOx) einhalten, sowie für Dieselfahrzeuge, die die Schadstoffgrenze von 80 mg/km NOx einhalten und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um bis zu 200 Euro.

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