Das dubiose Geschäftsmodell der Inkassofirma „Zupf di“ wurde jetzt von Gericht gestoppt. Auch viele „Krone“-Leser waren davon betroffen.
Wer auf der Suche nach einem Parkplatz ist und dabei unabsichtlich auf einem Privatparkplatz parkt oder auch nur umdreht, kann Schwierigkeiten bekommen. Im schlimmsten Fall wird es sogar richtig teuer (wir berichteten).
Nämlich dann, wenn man eine Besitzstörungsklage der Firma „Zupf di“ erhält. Diese hat sich darauf spezialisiert, auf Auftrag, an Falschparkende innerhalb weniger Tage eine saftige Rechnung zu schicken. Das hat auch bei vielen „Krone“-Lesern für Ärger und Unverständnis gesorgt. Doch damit ist jetzt vorerst Schluss. Eine Anwaltskanzlei hat gegen das fragwürdige Geschäftsmodell geklagt. Laut OGH-Beschluss ist die Firma ab sofort nicht mehr berechtigt, so mit dem Geschäftsmodell weiter zu machen. Nämlich abzumahnen und abzukassieren - im Namen Dritter. Der Oberste Gerichtshof hat trotz einstweiliger Verfügung auch inhaltlich Stellung genommen und der Vorgehensweise der Firma eine Absage erteilt. Der Firmensitz von „Zupf di“ wurde bereits nach London (Vereinigtes Königreich) verlegt.
Von „Zupf di“-Geschäftsführer Stefan Saverschel heißt es dazu: „Wir werden den entsprechenden Beschluss des OGH in den nächsten Tagen intern genau analysieren und die weitere Vorgehensweise zusammen mit unserem Rechtsanwalt besprechen.“ Bei der Entscheidung des OGH handle es sich lediglich um die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und bis dato sei keine Entscheidung in der Sache selbst ergangen, so Saverschel in einem schriftlichen Statement zur „Krone“.
Auch beim ÖAMTC stapelten sich dazu die Beschwerden. Von der dubiosen Firma sind dutzende Besitzstörungsklagen eingelangt. Der Autofahrerclub gibt den Tipp: Sollten jetzt noch Schreiben einlangen oder noch offen sein - auf keinen Fall vorschnell bezahlen und unbedingt rechtlich beraten lassen!
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