Gesetzgeber gefordert

Umdreh-Abzocke am Parkplatz: Immer mehr Fälle

Wien
01.07.2023 08:30

Immer mehr Wiener Autofahrer werden mit dubiosen Drohbriefen belästigt. Darin werden sie aufgefordert, 399 Euro zu bezahlen, ansonsten winke eine teure Besitzstörungsklage. Experten bezweifeln, dass die Vorgehensweise rechtens ist. 

Das „Vergehen“ der Empfänger dieser Briefe: Sie hätten auf einen Privatparkplatz umgedreht oder seien beim Ausparken über einen Teil eines Privatparkplatz gefahren. Belegt ist das meist mit Bildern aus Überwachungskameras, die das Delikt „beweisen“ sollen. Die Schreiben kommen von Inkassofirmen wie „Zupf di“, die damit werben, dass sie sich die eingetriebenen Zahlungen mit dem Parkplatzbesitzer teilen.

Ist das legal?
Beim ÖAMTC stapeln sich die Beschwerden. „Wir haben mehrere Fälle pro Woche“, sagt Chefjurist Martin Hoffer. Er hat Zweifel, ob diese Firmen überhaupt „Vergleichsangebote“ legen dürfen. 399 Euro - für Rechtsanwalt Elmar Kresbach ist das eine reine „Fantasiezahl“ und „Abzocke“. Denn gefordert wird mehr als das Doppelte von dem, was gewöhnlich Anwälte für Mahnbriefe verrechnen.

Kresbach rät zumindest seinem Mandaten, das geforderte „Bußgeld“ nicht zu bezahlen. Denn, wie auch Chefjurist Hoffer bestätigt: Sollte es tatsächlich zu einem Prozess vor Gericht kommen, sind die Kosten dort mitunter auch nicht wesentlich höher.

Gefordert ist nun der Gesetzgeber, um diese Praktiken abzustellen. Eine Idee wäre eine Regelung wie bei der Autobahnvignette. Wer ohne ertappt wird, kommt bestenfalls mit der Ersatzmaut von 120 Euro davon. Bei Mini-Besitzstörungen wie oben angeführt, könnte es ebenso Maximalstrafen geben.

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