Es begann ganz harmlos - mit der Beschwerde eines verdeckten Ermittlers bei der Datenschutzbehörde, weil er im BVT-Untersuchungsausschuss „geoutet“ wurde und so seine Undercover-Einsätze gefährdet seien. Aus der Beschwerde wurde ein Verfahren vor dem EU-Gericht, das nun weitreichende Folgen für Österreich hat.
Wer sich in Österreich über irgendetwas beschweren will, braucht Zeit. Denn alles dauert. Wie in diesem Fall, der bereits im Herbst 2018 begonnen hatte - mit der Ablehnung der Parlamentarier, einen verdeckten Ermittler beim BVT-Untersuchungsausschuss anonym zu befragen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.