Bei "Produkten, mit denen urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigt oder wiedergegeben werden kann", gebe es derzeit einen Verkaufsstopp, erklärt PR-Manager Frank Blum von Amazon Deutschland gegenüber krone.at. Betroffen sind also unter anderem USB-Sticks, Handys, MP3-Player und Speicherkarten.
Für solche Produkte müsse eine Urheberrechtsabgabe abgeführt werden, dies tue Amazon in Deutschland, so Blum. Derzeit stehe die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus, ob neben oder anstatt dieser Abgabe auch eine an österreichische Verwertungsgesellschaften abzuführen sei.
Streit ums Geld für Rechteinhaber
Die heimische Verwertungsgesellschaft Austromechana beharrt auf ebendieser Bezahlung. Über sie kommen etwa Musiker oder Autoren zu zusätzlichen Einnahmen, da für CDs, DVDs, Scanner oder Kopiergeräte Abgaben eingehoben werden. Derzeit versucht die Austromechana, auch für Festplatten eine Urheberrechtsabgabe durchzusetzen - ein heftig umstrittener Vorstoß (siehe Infobox).
Exportstopp nach Österreich
Bis zu dieser Klärung sehe sich Amazon "gezwungen", "die Mehrzahl der betroffenen Produkte nicht nach Österreich zu exportieren, da wir österreichischen Kunden derzeit kein preislich attraktives Angebot machen können". Amazon bedauere diesen Schritt und wolle sicherstellen, die entsprechenden Produkte "baldmöglichst" auch wieder nach Österreich zu liefern.
Weiteres Vorgehen unklar
Wie lange der Lieferstopp voraussichtlich noch dauert, blieb vorerst unbeantwortet. Genau wie die Frage, wie Amazon vorgehen will, sollte die Austromechana Recht bekommen. Immerhin hat die österreichische Verwertungsgesellschaft aus dem gleichen Grund schon gegen andere Online-Händler aus Deutschland geklagt und sich durchgesetzt. Amazon kämpft jedoch weiterhin, obwohl der Konzern in der letzten Instanz verloren hat. Nun hat der Europäische Gerichtshof das letzte Wort.
Viele betroffenen Elektronikartikel können bei Amazon übrigens dennoch weiterhin bestellt werden - allerdings nur über Dritthändler, nicht über Amazon selbst.
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