Das Christkind hat derzeit viel zu tun und zu schleppen. Wenn Sie ihm helfen und gerade bei den Weihnachtseinkäufen sind, vergessen Sie nicht, dass es beim Shoppen und Schenken einiges zu beachten gilt. Die Klagenfurter Rechtsanwälte Sabine Gauper und Dario Paya haben wichtige Fragen beantwortet.
„Krone“: Ich verschenke zu Weihnachten Gutscheine. Stimmt es, dass sie 30 Jahre gültig sind?
Sabine Gauper und Dario Paya: Grundsätzlich ja, aber die Frist kann vom Aussteller verkürzt werden. Doch es bedarf einer guten Begründung und sachlichen Rechtfertigung, warum die Einlösungsfrist früher endet. Bei Reisegutscheinen etwa hält der OGH eine fünfjährige Frist für nicht gröblich benachteiligend gegenüber dem Konsumenten.
Wenn mir etwas Gekauftes nicht gefällt, kann ich es kostenlos umtauschen. Oder?
Nein, denn es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht! Dies gilt nur, wenn es vom Verkäufer zugesichert wurde - am besten schriftlich. Anders ist es im Internet, da sieht das Gesetz, mit einigen Ausnahmen, eine 14-tägige Widerrufsfrist vor.
Worauf muss ich bei Online-Bestellungen achten?
Es empfiehlt sich, den eigenen Hausverstand zu verwenden, um die Vielzahl von unseriösen und betrügerischen Angeboten zu vermeiden! Man sollte sich Gütesiegel und - wieder mit Hausverstand! - auch Kundenbewertungen ansehen. Verlangt ein Unternehmen Vorauskasse, dann besondere Vorsicht walten lassen.
Wenn ich bar zahle, habe ich Anspruch auf Skonto.
Nur, wenn es mit dem Verkäufer vereinbart wurde!
Ich habe ein Geschenk schon vor längerer Zeit gekauft - wie lange gilt die Garantie, sollte es ein Problem für den Beschenkten geben?
Achtung, Garantie ist eine freiwillige Leistung! Gesetzlich gibt es hingegen die Gewährleistung für mangelhafte Waren. Sie beträgt zwei Jahre. 2022 wurden für den Konsumenten Erleichterungen geschaffen und die Beweislastumkehr zu seinen Gunsten verlängert. Bei Mängeln besteht in erster Linie der Anspruch auf Reparatur oder Austausch.
Ich habe ein sehr teures Geschenk bekommen und hätte lieber das Geld. Kann ich das beim Händler verlangen?
Nein, können Sie nicht. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Umtausch gegen Bargeld. Von einem gültig abgeschlossenen Kaufvertrag können Sie als Geschenknehmer nicht zurücktreten.
Garantie: Eine freiwillige Haftungsübernahme; ohne entsprechende Garantieerklärung besteht kein Anspruch. Der Inhalt einer Garantie ist grundsätzlich beliebig gestaltbar.
Skonto: Freiwilliger oder vereinbarter Preisnachlass bei sofortiger Zahlung oder innerhalb einer kurzen Zahlungsfrist.
Gewährleistung: Sie ist die gesetzlich vorgesehene Mängelhaftung durch den Übergeber/Verkäufer.
Besitzstörung: Von einer Besitzstörung spricht man, wenn fremde Besitzrechte eigenmächtig beeinträchtigt oder gar verletzt werden. Ein klassisches Beispiel ist das unbefugte Parken auf einem Privatparkplatz.
Was passiert, wenn eine Firma, bei der ich Gutscheine habe, in Konkurs geht?
Dann sind Sie Gläubiger und können Ihre Forderung beim Insolvenzgericht anmelden. Dafür wird eine Gebühr von 25 Euro fällig.
Der letzte Shoppingbummel endete sehr unangenehm - ich bin unabsichtlich auf einem Privatparkplatz gestanden und soll 800 Euro bezahlen!
Ob Sie unabsichtlich den fremden Besitz gestört haben, ist nicht von Relevanz. Aber 800 Euro sind nicht gerechtfertigt. Sie sollten die Besitzstörung anerkennen und erklären, dass Sie nie mehr diese Parkflächen benutzen werden. Zudem sollten Sie die Barauslagen für die Zulassungsbesitzerauskunft, die Umsatzsteuer und die angemessenen Kosten des Anwaltes entrichten.
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