Unter Auflagen

VÖZ nimmt Kündigung des Journalisten-KV zurück

Medien
22.11.2023 16:13

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hatte im September den Journalisten-Kollektivvertrag gekündigt. Die Kündigung wäre mit Jahresende wirksam geworden, am Mittwoch wurde sie unter Auflagen zurückgenommen.

Der Beschluss wurde vom Vorstand in einer Sitzung am Mittwoch getroffen, hieß es in einer Aussendung. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Journalistengewerkschaft in der GPA wurde angenommen.

Kompromiss zwischen VÖZ und Gewerkschaft
Eine der Bedingungen ist nun, dass „zügig Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrages aufgenommen werden“, hieß es weiters. Diese sollen spätestens bis zum 15. September 2024 abgeschlossen sein. Während der Verhandlungen verpflichten sich beide Seiten dazu, auf Maßnahmen des Arbeitskampfs - etwa Streiks - zu verzichten. Die Kompromisslösung trete nach erfolgter Zustimmung in den Gremien von VÖZ und GPA „mit sofortiger Wirkung in Kraft“. Außerdem wurde ein monatliches Kündigungsrecht des Kollektivvertrags vereinbart, bisher galt ein jährliches.

Das Ziel des VÖZ sei stets eine Reform des Kollektivvertrags gewesen, „um auch im digitalen Zeitalter bestehen zu können und vor allem für jüngere Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer attraktiv zu bleiben“, wurde VÖZ-Präsident Markus Mair zitiert. Die Kündigung wurde im September mit ökonomischen und technologischen Herausforderungen in der Branche begründet.

„Dringender Reformbedarf“
Damit habe man „darauf aufmerksam gemacht, dass dringender Reformbedarf besteht, um nachhaltig Arbeitsplätze in der Branche zu sichern“, so Mair. Die Dringlichkeit sei nun angekommen. Durch die Rücknahme der Kündigung können man gemeinsam an der Reform arbeiten, so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. „Für den VÖZ ist ein klares Reformbekenntnis beider Verhandlungspartner und ein konkreter Zeitplan für die entsprechenden Verhandlungen wichtig. Dazu haben sich nun beide Verhandlungspartner verpflichtet.“

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