Er habe seinen eigenen Hund aus dem Dachgeschoss geworfen - so lautet die Anklage im Wiener Landesgericht. Das Herrchen spricht von einem tragischen Unfall, als er seine französische Bulldogge badete. Auch das Gericht kann nicht mehr feststellen, was dem Kleinen passiert ist ...
„Ich habe vier Geräusche gehört: ein Brüllen, ein Quietschen, ein Klatschen und das Zuschlagen einer Balkontür“, erinnert sich eine Zeugin im Wiener Landesgericht zurück. Das, was sie da am 26. Juni dieses Jahres gehört hatte, war das traurige Schicksal einer kleinen französischen Bulldogge. Die nach einem Sturz vom Balkon starb.
Welpe fiel aus dem Dachgeschoss und starb
Die Umstände waren aber alles andere als klar. Denn vor allem der Hundebesitzer habe sich besonders seltsam verhalten. Die junge Frau, die den Vorfall zwei Balkone darunter mitanhören musste und das kleine Tier aus dem Augenwinkel fallen sah, berichtet nämlich: „Er hat sich nicht einmal geschert zu schauen, ob das sein Hund ist“ - der 37-Jährige habe unbeeindruckt den Müll nach unten gebracht. Der Welpe lag da schon regungslos auf dem Boden.
Er war wie ein Kind für mich. Er war sehr lebendig.
Angeklagter Hundehalter im Wiener Landesgericht
Unter dem Verdacht, der Wiener habe die französische Bulldogge vom Dachgeschoss-Balkon geworfen, klagt die Staatsanwaltschaft Tierquälerei an. Der Verteidiger spricht stets von einem Unfall: „Für meinen Mandanten liegt eine Tragödie vor.“ Der Mann habe das Tier draußen gebadet, beim Herausnehmen aus der Wanne sprang es übers Geländer. „Er war wie ein Kind für mich. Er war sehr lebendig“, erklärt der 37-Jährige selbst.
Früheren Hund gab er zurück: „War nicht pflegeleicht“
Zwei Monate wohnte der Hund beim Angeklagten in Floridsdorf. Und es war nicht sein erster. Ein paar Monate davor gab er nämlich ebenfalls eine französische Bulldogge dem Züchter wieder zurück: „Der hat mir ins Bett gemacht. Der war überhaupt nicht pflegeleicht.“ Anders bei seinem Zweiten, dessen Ableben ihn schwer treffen würde. Vor allem weil: „Er hat Dutzende dieser Briefe bekommen“ - hält sein Verteidiger ein anonymes Hass-Schreiben hoch.
Nach einem kurzen Prozess kommt der Richter zu dem Schluss: „Es kann schon so sein, wie es der Herr Staatsanwalt geschildert hat.“ Es könnte aber auch die Version des Angeklagten stimmen. Es erfolgt also ein nicht rechtskräftiger Freispruch im Zweifel.
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