Falsche Krebsdiagnose

„Früher war ich stark, heute bin ich gebrochen“

Steiermark
16.04.2026 19:00

Einer Steirerin (48) wurde im Jahr 2024 nach einem falschen Krebsbefund ein gesunder Lungenflügel entfernt. Vor Gericht klagt die verzweifelte Frau auf Schadensersatz. Die Krankenanstaltengesellschaft (Kages) wehrt sich.

Zitternd und weinend sitzt eine Steirerin (48) vor der Richterin des Landeszivilgerichts in Graz. Das, was ihr widerfahren ist, muss die Hölle auf Erden gewesen sein: Wegen anhaltender Kopfschmerzen wurde sie im September 2024 vom Hausarzt ins LKH Graz II und dann weiter an den Standort nach Enzenbach verwiesen. „Eigentlich war ich aufs Heimgehen eingestellt, doch dann hieß es plötzlich, man habe eine sieben Zentimeter große Verschattung beim Thoraxröntgen gesehen“, erzählt die Frau vom Beginn ihres Leidenswegs.

Lange habe sie nicht gewusst, was nun mit ihr geschehe. „Plötzlich sagte der Arzt, dass er selber nicht damit gerechnet habe, aber ich hätte Lungenkrebs“, bricht sie in Tränen aus. Mit dieser Information wurde sie entlassen.

Gutachten: „Fehlinterpretation bei Befundung“
„Ich dachte, was mache ich jetzt, wie sage ich das meinen Kindern?“ Um so schnell wie möglich operiert zu werden, ging sie in eine Privatklinik, ein Lungenflügel wurde entfernt. „Einige Tage später bekam ich einen Anruf. Die Ärztin sagte, dass ich nie Lungenkrebs hatte!“

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Dass die beklagte Partei  bei einem so klar nachvollziehbaren Gutachten nicht die Hände hochhält, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Die Richterin

Wie konnte es soweit kommen? Eine Sachverständige sorgt für Aufklärung: „Die pathologische Befundung war schwierig. Entzündliche Geschehen können bösartige Vorgänge vortäuschen. Dennoch war von der Gesamtanschau der Kriterien her klar, dass es sich um ein gutartiges Geschehen handelt. Die Lungenbiopsie war eindeutig als ,gutartig’ zu befunden. Es hat sich um eine Fehlinterpretation gehandelt.“

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Vor all dem war ich stark und taff, ich kannte keine Angst. Heute bekomme ich beim Zahnarzt Panikattacken und muss mich übergeben. 

Die betroffene Steirerin

Der Gegenseite fällt es schwer, dieses Gutachten anzunehmen, die Emotionen gehen hoch. Die Richterin beendet die Diskussion: „Dass die beklagte Partei (Anm. die steirische Krankenanstaltengesellschaft) bei einem so klar nachvollziehbaren Gutachten nicht die Hände hochhält, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich weiß nicht, wie es der Klägerin heute geht!“

Dass sie psychisch am Ende ist, macht diese deutlich: „Vor all dem war ich stark und taff, ich kannte keine Angst. Heute bekomme ich beim Zahnarzt Panikattacken und muss mich übergeben. Ich habe sogar Abschiedsbriefe an meine Kinder geschrieben!“, erzählt die gebrochene Frau. Ein weiteres Gutachten ist notwendig.

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