Seit 2008 gibt es einen Verteidigernotruf für jene, die rasch Beistand brauchen. Etwa, wenn das Handy beschlagnahmt wird. Die Anwälte Bernhard Fink und Tanja Verbunkic klären auf.
„Krone“:Hilfe, ich soll als Beschuldigter einvernommen werden. Wie komme ich rasch zu einem Anwalt?
Bernhard Fink und Tanja Verbunkic: Seit 2008 gibt es den rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst, den Verteidigernotruf, der rund um die Uhr erreichbar ist.
Fein, ist das gratis?
Nein, aber wer es sich nicht leisten kann, für den zahlt der Staat die Kosten.
Oft ist von beschlagnahmten Handys die Rede. Wer darf es mir wann abnehmen?
Es gibt nur ganz niederschwellige Sicherstellungs- und Auswertungsvoraussetzungen. Es reicht die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft aus. Weder muss ein Verdacht einer Tat von bestimmter Schwere vorliegen, noch ein dringender Tatverdacht. Auch eine richterliche Bewilligung ist nicht notwendig.
Da sind ja sehr viele intime und private Informationen drauf - Fotos, Liebes-SMS -, sind die nicht geschützt?
Nein. Die Befugnis zur Sicherstellung eines Handys erfasst auch alle darauf gespeicherten Daten! Alles kann angesehen und ausgewertet werden.
Warum gilt bei Chats nicht das alte Postgeheimnis?
Weil die Regelungen zur Sicherstellungen noch aus der Zeit vor der Entwicklung der leistungsfähigen Smartphones stammen.
Verdächtiger: Eine Person, gegen die die Staatsanwaltschaftoder Kriminalpolizei aufgrund eines vorliegenden Anfangsverdachts ermittelt
Beschuldigter: Eine Person, die aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben.
Verfassungsgerichtshof: Der VfGH hat vor allem die Aufgabe, die Einhaltung der Verfassung und der Grundrechte zu kontrollieren.
Ich habe als Whistleblower Informationen weitergegeben. Jetzt lese ich, dass die Justiz sogar Journalisten-Handys beschlagnahmen will. Wie geht das denn?
Berufsgeheimnisträger sind zu wenig geschützt, was wir Anwälte stark kritisieren. Ist ein Journalist oder Rechtsanwalt einer Straftat verdächtig, kann sein Handy beschlagnahmt werden. Es besteht zwar ein Widerspruchsrecht zum Schutz berufsbedingter Geheimnisse, die diesbezügliche Regelung ist aber äußerst kompliziert.
Der VfGH beschäftigt sich ja mit einem Kärntner Handy. Welche Auswirkungen könnte seine Entscheidung haben?
Der Gesetzgeber könnte gezwungen werden, neue Regelungen betreffend Sicherstellung von Datenträgern zu beschließen - dies wäre dringend geboten!
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.