Jahrelange Haft

Nationalrat beschließt härtere Strafen für Hacker

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07.07.2023 16:00

Mit großer Mehrheit sind Freitagnachmittag im Nationalrat höhere Strafen für Cyberkriminalität beschlossen worden. Wer künftig einen Computer hackt, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (bisher maximal sechs Monate), für Angriffe auf die kritische Infrastruktur wird die Maximalstrafe auf drei Jahre erhöht - bei einer solchen Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann es bis zu fünf Jahre geben.

Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe werden für den Diebstahl von Telekommunikationsgeheimnissen oder das missbräuchliche Abfangen von Daten angedroht.

Darüber hinaus ist bei den Straftatbeständen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine Anhebung der Strafdrohungen vorgesehen. Zudem sollen die Verletzung bzw. Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen als Offizialdelikte ausgestaltet werden, um damit die geschädigte Person vom Kostenrisiko zu befreien.

NEOS lehnten Vorlage ab
Auch im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird für die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine deutliche Anhebung der Strafdrohungen vorgeschlagen, nämlich von bisher drei Monaten Freiheitsstrafe auf ein Jahr.
 Abgelehnt wurde die Vorlage nur von den NEOS. Mangels Redebeitrags blieb verborgen wieso.

Die ganze Opposition lehnte wiederum Änderungen im Jugendgerichtsgesetz ab. Bei Langzeitunterbringungen von über zehn Jahren sollen in Zukunft verpflichtende Fallkonferenzen stattfinden, um Untergebrachte bestmöglich auf eine bedingte Entlassung vorzubereiten. Eine solche Fallkonferenz soll zumindest alle drei Jahre durchgeführt werden. Die Unterbringung eines gefährlichen terroristischen Straftäters in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter wegen einer Jugendstraftat soll entsprechend der Bestimmung im StGB mit zehn Jahren befristet werden.

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