Neuer Beschluss

AMS: „Arbeitsunfähige“ Jugendliche erhalten Zugang

Wirtschaft
21.06.2023 13:22

Jugendlichen und Personen unter 25 Jahren, die bisher aufgrund fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum Arbeitsmarktservice (AMS) hatten, soll dieser nun ermöglicht werden. Mit dieser Maßnahme werden sie nicht mehr vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt und können somit vom AMS betreut und vorgemerkt werden. Dadurch erhalten sie Zugang zu entsprechenden Dienstleistungsangeboten und haben überdies die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen.

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gaben diese Neuerungen während eines Pressefoyers nach der Regierungssitzung bekannt. Kocher betonte die Bedeutung dieser Maßnahme und betonte, wie wichtig es sei, dass alle jungen Menschen in diese Unterstützung einbezogen werden.

Bisher habe das Problem darin bestanden, dass Personen, die von der Pensionsversicherungsanstalt als „arbeitsunfähig“ eingestuft wurden, grundsätzlich nicht von den Dienstleistungen des AMS erfasst wurden.

Sozialminister Johannes Rauch und Wirtschaftsminister Martin Kocher (Bild: APA/ROBERT JAEGER)
Sozialminister Johannes Rauch und Wirtschaftsminister Martin Kocher

Dadurch konnten betroffene Personen nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen. Dies betraf auch Jugendliche und Personen unter 25 Jahren mit bestimmten körperlichen oder intellektuellen Beeinträchtigungen. Zudem hatten sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Rückkehr auf Jobmarkt soll erleichtert werden
Bisher blieb als einzige Lösung laut Informationen der Bundesregierung nur die Unterstützung nach den Landesbehindertengesetzen, da das AMS an die Beurteilung der Pensionsversicherungsanstalt gebunden war. Sobald diese Jugendlichen im Bereich der Behindertenhilfe der Länder platziert waren, gestaltete sich eine Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt schwierig, erklärte die Regierung.

Nach Beendigung der Pflichtschule bzw. Ausbildung müssen sich Jugendliche mit Behinderungen verpflichtend einer Untersuchung der Arbeitsfähigkeit unterziehen. Die Prüfung erfolgt nach rein medizinischen Kriterien. Eventuelle Unterstützungsleistungen, die eine Arbeitsaufnahme auch mit schwerer Behinderung ermöglichen, werden dabei nicht berücksichtigt.

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