„Partygate“-Affäre:

Ex-Premier Johnson tritt als Abgeordneter zurück

Ausland
09.06.2023 21:51

Der britische Ex-Premierminister Boris Johnson legt übereinstimmenden Medienberichten zufolge sein Abgeordnetenmandat im Parlament nieder. Grund seien Vorwürfe eines Parlamentsausschusses, er habe in der „Partygate“-Affäre das Unterhaus belogen, teilte der konservative Politiker am Freitagabend mit, wie mehrere britische Medien berichteten.

Das Mandat will Johnson mit sofortiger Wirkung niederlegen. Gleichzeitig betonte Johnson aber auch, kein Verständnis für die Vorwürfe des Ausschusses in dem Skandal um Lockdown-Feiern in der Downing Street zu haben. Der Ausschuss zur „Partygate“-Affäre habe empfohlen, den Ex-Premier für zehn Tage zu suspendieren.

Er sei sehr traurig, das Parlament zumindest vorerst verlassen zu müssen, hieß es weiter. Der Ausschuss gehe von einer winzigen Handvoll Leuten aus, die keine Beweise für ihre Behauptungen hätten. Es sei jedenfalls eine Ehre gewesen, als Abgeordneter sowie Bürgermeister von London zu dienen. Inmitten schlechter Umfragewerte für die Tories kommt es nun zu einer Nachwahl in Johnsons Wahlkreis im Nordwesten Londons.

Premier musste bereits Geldstrafe zahlen
Der Ausschuss untersucht derzeit, ob Johnson das Parlament in dem Skandal um illegale Lockdown-Partys in der Downing Street belogen hat. Während der Corona-Pandemie hatten sich Regierungsbeschäftigte immer wieder entgegen der Vorschriften in der Downing Street und Behörden zu Feiern mit Alkohol und Musik getroffen. Johnson und der amtierende Premierminister Rishi Sunak mussten wegen ihrer Teilnahme an einer Veranstaltung jeweils eine Geldstrafe zahlen.

Wie kurz vor Johnsons Rücktritt bekannt wurde, belohnte der Brexit-Vorkämpfer noch mehrere Vertraute sowie Mitarbeiter aus der Affäre mit Sitzen im House of Lords und royalen Ehren. Das geht aus Johnsons am Freitagabend veröffentlichter „Prime Minister‘s Resignation Honours List“ hervor. Sein ehemaliger Büroleiter Martin Reynolds erhält ebenfalls einen royalen Titel. Er hatte zu einer der Feiern eingeladen - mit dem Zusatz, selbst Alkohol mitzubringen.

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