Frankreich, Schweiz, Österreich und schließlich Rumänien: Gestohlene Luxusware sollte auf große Reise gehen. Doch für zwei einschlägig vorbestrafte Rumänen war in schon Vorarlberg Schluss. Am Landesgericht Feldkirch mussten sie sich verantworten.
Die 42 und 31 Jahre alten Männer mussten sich wegen eines ziemlich internationalen Geschäftsmodells am Freitag am Landesgericht Feldkirch verantworten: In Frankreich gestohlene Parfums, Champagner, andere hochpreisige Alkoholika und Druckerpatronen waren über die Schweiz nach Österreich gelangt. Von hier sollte die Ware weiter Richtung Rumänien wandern. Für die Staatsanwältin ein Fall von „Kriminaltourismus wie im Bilderbuch“.
Doch wie viel war das Diebesgut tatsächlich wert? Genau daran entzündete sich im Prozess die Debatte. Während die Staatsanwaltschaft den Warenwert mit 150.000 Euro bezifferte, erklärte eine Mitarbeiterin des Zolls, man habe sich bei der Bewertung unter anderem an einer vom Erstangeklagten vorgelegten Rechnung, ausgestellt von einem Auktionshaus in Frankreich über rund 40.000 Euro, orientiert. Eine Fälschung, wie sich später herausstellte.
Wo ist die Ware?
Ob Parfums und andere Waren überhaupt Originale waren, sei allerdings nie überprüft worden. Die Verteidigung kritisierte, der tatsächliche Warenwert zum Tatzeitpunkt im Jahre 2023 sei nicht sauber erhoben worden. „Das ist keineswegs nebensächlich, schließlich wirkt sich die Wertgrenze auch auf den Strafrahmen aus.“ Kurios auch die Frage, wo die sichergestellte Ware heute steckt. Laut Auskunft der Zollmitarbeiterin befinden sich Duftwässerchen und Druckerpatronen im Dorotheum in Wien, die Alkoholika noch beim Zollamt Wolfurt. Heißt, die Beute ist noch da und ein Verfallsbetrag laut Verteidigung ungerechtfertigt.
Zu den Vorwürfen bekannte sich der 42-jährige Rumäne schuldig, sein 31-jähriger Mitangeklagter nicht. Die Strafregister der beiden sind bemerkenswert: Der Ältere ist dreifach vorbestraft, unter anderem wegen versuchten Mordes und Betrugs. Beim Jüngeren finden sich 20 Einträge, davon 13 einschlägige. Für den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Theo Rümmele stand fest: Die Ware im Wert von rund 50.000 Euro wurde in der Schweiz übernommen und durch Österreich geschleust, um die illegale Herkunft zu verschleiern. Beide Angeklagte wurden wegen Geldwäsche verurteilt, der 42-Jährige zusätzlich wegen Urkundenfälschung: 15 Monate Haft für ihn, 24 Monate Zusatzstrafe für den 31-Jährigen. Dieser nahm das Urteil an. Der Verteidiger des Erstangeklagten hat bereits Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt.
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