Das Unglück hatte sich am 3. Oktober 2010 beim Kirtag in Schattendorf im Bezirk Mattersburg ereignet (siehe Infobox): Als das Mädchen ins Ringelspiel einstieg, setzte sich dieses plötzlich ungewollt in Bewegung. Die Zwölfjährige fiel aus etwa vier Metern Höhe zu Boden und erlitt unter anderem eine Unterarmfraktur und Rissquetschwunden.
In die Anlage waren 2005 nachträglich ein Joystick sowie ein Schalter eingebaut worden. Die Anklägerin argumentierte, dass damit Sicherheitsstandards nicht beachtet worden seien. Zudem sei der Umbau nicht von einer unabhängigen Prüfstelle geprüft und freigegeben worden.
Viele Varianten für mögliche Unfallauslöser
Viel Zeit nahm im Prozess die Erörterung der technischen Details in Anspruch: Zwei Sachverständige für Maschinenbau und Elektrotechnik zeigten mehrere Varianten auf, wie es zu dem Zwischenfall gekommen sein könnte: Die Möglichkeiten reichten dabei von einem Bedienfehler über das versehentliche Einschalten des Geräts durch unabsichtliches Berühren des Joysticks bis zu einem Fehler in der Steuerung der Anlage.
Zeugen hatten ausgesagt, dass die Gondel, in die das Mädchen einsteigen wollte, mit einem Ruck rasch beschleunigte. Dies deute laut einem der Experten darauf hin, dass sich der Motor in Bewegung gesetzt habe. "Der Umbau wäre der Behörde zu melden gewesen", so Falb. Zudem hätten übergeordnete Sicherheitseinrichtungen gefehlt, um einen etwaigen Fehler der Steuerung auszugleichen.
"Es tut ihnen wirklich leid"
Sie sei aufgrund der Beweisaufnahme der Meinung, dass keine besonders gefährlichen Verhältnisse vorlägen, stellte die Richterin fest und sprach die Angeklagten deshalb auch vom Vorwurf der Gefährdung der körperlichen Sicherheit frei. Für den verbleibenden Anklagepunkt - fahrlässige schwere Körperverletzung - nahmen die Angeklagten das Angebot zur Diversion an, was bedeutet, dass sie sich dazu bereiterklärten, die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. "Es tut ihnen wirklich leid, es ist ja wer verletzt worden", sagte ihr Verteidiger.
Das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Wird die Geldbuße bezahlt, wird es eingestellt.
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