Mädchen abgestürzt

Freisprüche und Diversion nach Karussell-Unfall

Burgenland
18.11.2011 13:22
Bei einem Unfall mit einem "Power Surge", einem ringelspielähnlichen Gerät, war im Oktober 2010 im Burgenland ein zwölfjähriges Mädchen schwer verletzt worden. Am Freitag standen der Bediener des Geräts, die Betreiberin und der laut Anklage "De-facto-Geschäftsführer" in Eisenstadt vor Gericht. Richterin Birgit Falb sprach die Drei vom Vorwurf der Gefährdung der körperlichen Sicherheit frei. Die Angeklagten erklärten sich bereit, im Rahmen einer Diversion - den Anklagepunkt der fahrlässigen schweren Körperverletzung betreffend - jeweils 400 Euro zu zahlen.

Das Unglück hatte sich am 3. Oktober 2010 beim Kirtag in Schattendorf im Bezirk Mattersburg ereignet (siehe Infobox): Als das Mädchen ins Ringelspiel einstieg, setzte sich dieses plötzlich ungewollt in Bewegung. Die Zwölfjährige fiel aus etwa vier Metern Höhe zu Boden und erlitt unter anderem eine Unterarmfraktur und Rissquetschwunden.

In die Anlage waren 2005 nachträglich ein Joystick sowie ein Schalter eingebaut worden. Die Anklägerin argumentierte, dass damit Sicherheitsstandards nicht beachtet worden seien. Zudem sei der Umbau nicht von einer unabhängigen Prüfstelle geprüft und freigegeben worden.

Viele Varianten für mögliche Unfallauslöser
Viel Zeit nahm im Prozess die Erörterung der technischen Details in Anspruch: Zwei Sachverständige für Maschinenbau und Elektrotechnik zeigten mehrere Varianten auf, wie es zu dem Zwischenfall gekommen sein könnte: Die Möglichkeiten reichten dabei von einem Bedienfehler über das versehentliche Einschalten des Geräts durch unabsichtliches Berühren des Joysticks bis zu einem Fehler in der Steuerung der Anlage.

Zeugen hatten ausgesagt, dass die Gondel, in die das Mädchen einsteigen wollte, mit einem Ruck rasch beschleunigte. Dies deute laut einem der Experten darauf hin, dass sich der Motor in Bewegung gesetzt habe. "Der Umbau wäre der Behörde zu melden gewesen", so Falb. Zudem hätten übergeordnete Sicherheitseinrichtungen gefehlt, um einen etwaigen Fehler der Steuerung auszugleichen.

"Es tut ihnen wirklich leid"
Sie sei aufgrund der Beweisaufnahme der Meinung, dass keine besonders gefährlichen Verhältnisse vorlägen, stellte die Richterin fest und sprach die Angeklagten deshalb auch vom Vorwurf der Gefährdung der körperlichen Sicherheit frei. Für den verbleibenden Anklagepunkt - fahrlässige schwere Körperverletzung - nahmen die Angeklagten das Angebot zur Diversion an, was bedeutet, dass sie sich dazu bereiterklärten, die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. "Es tut ihnen wirklich leid, es ist ja wer verletzt worden", sagte ihr Verteidiger.

Das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Wird die Geldbuße bezahlt, wird es eingestellt.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Burgenland Wetter
4° / 12°
stark bewölkt
3° / 12°
leichter Regen
4° / 11°
stark bewölkt
4° / 12°
wolkig
3° / 12°
stark bewölkt



Kostenlose Spiele