Nicht alle Vornamen, die in Geburtsurkunde und Melderegister eingetragen sind, werden auch im Alltag verwendet. Ja, nicht einmal in seinen Reisepass muss man alle verzeichnen lassen. Das führt manchmal zu bürokratischen Hürden, wie beim Energiegutschein.
Vor einem halben Jahr hat Herr K. aus Kärnten den Energiegutschein der Bundesregierung ausgefüllt und an die angegebene Adresse retourniert. Vor wenigen Tagen hat er eine Antwort erhalten. „Mir wurde mitgeteilt, dass die Daten nicht korrekt sind, ohne dass ein Fehler konkret benannt wird“, berichtete der Leser. Außerdem enthalte das Schreiben weder Absende- noch Mail-Adresse.
Telefonische Klärung scheiterte
Dafür aber eine Telefonnummer, an die man sich wenden solle, bei der aber wenig los sei. „Man landet in einer unendlich langen Warteschleife, die man resigniert ergebnislos verlässt“, ersuchte Herr K. verärgert um Unterstützung.
Melderegister zählt
Auf Anfrage konnte das Finanzministerium zur Aufklärung beitragen. Herr K. sei im Melderegister mit seinen beiden Vornamen gespeichert. Der Leser hatte auf dem Gutschein nur seinen Rufnamen, der aus einem Vornamen besteht, angegeben. Die Daten wurden nun korrigiert und der Gutschein endlich dem Stromvertrag des Lesers gutgeschrieben. So einfach kann es manchmal sein.











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