Transport gestoppt

Bargeld darf nicht mit ins Paket

Ombudsfrau
14.04.2026 12:09
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Statt seine in Deutschland vergessenen persönlichen Dinge rasch wiederzubekommen, erlebte ein Niederösterreicher eine teure und mühsame Odyssee mit einem Versanddienst. Er wartete 15 Tage lang auf eine Express-Sendung.

Beim Besuch seiner Freundin in Deutschland hat Gerald D. eine Tasche mit allen wichtigen Dingen liegen lassen. Wohnungsschlüssel, Kreditkarten, Ausweise, Bargeld blieben zurück. Er ersuchte den Sohn seiner Freundin um sofortige Aufgabe mittels Express-Paket über DHL. Doch die Sendung erreichte den Empfänger in Niederösterreich nicht. Sie blieb in Deutschland, musste abgeholt und erneut aufgegeben werden.

Doppelte Versandkosten
Letztlich erhielt Herr D. seine persönlichen Sachen erst nach 15 Tagen und musste für den doppelten Versand 176,70 Euro hinblättern. Warum die erste Sendung nicht zugestellt werden konnte, blieb trotz umfangreichen Schriftverkehrs ungeklärt. „Ein normaler Expressversand innerhalb der EU dauert durchschnittlich ein bis zwei Tage und die Aufgabegebühr ist normalerweise deutlich günstiger. Man beruft sich darauf, dass die Rügefrist abgelaufen sei und keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Es hat uns niemand gesagt, dass der Versender eine Reklamation als Vertragspartner hätte eröffnen müssen“, wandte sich Herr D. schließlich an die Ombudsfrau.

Verspätete Weiterleitung
Auf unsere Anfrage klärte DHL auf, dass der erste Transport gestoppt wurde, da sich Bargeld in der Sendung befand. Der Transport dessen sei gänzlich ausgeschlossen. Eine Retournierung von „verbotenen Gütern“ sei nicht möglich, weswegen der Absender die Sendung abholen musste, um das Geld zu entfernen und den Neuversand zu veranlassen. Bei der zweiten Sendung erfolgte erneut eine zusätzliche Sicherheitskontrolle, weswegen es zu einer verspäteten Weiterleitung nach Österreich kam. Dazu enthielt die hinterlegte Telefonnummer für die Abholung die doppelte Ländervorwahl, was verhinderte, dass Herr D. eine Verständigung erhielt. Für die Unannehmlichkeiten hat sich DHL entschuldigt und will nun den Schaden, sprich die Gebühren, erstatten.

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