„Krone“-Ombudsfrau

Heizkosten haben sich für Wienerin jäh verdoppelt

Ombudsfrau
31.03.2026 12:08
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Seit neue Messgeräte an den Heizkörpern angebracht wurden, ist der Verbrauch einer Wienerin nach 30 konstanten Jahren sprunghaft gestiegen. Fehler liegen angeblich nicht vor.

Seit 1992 wohnt Renate B. (Name geändert) in ihrer Genossenschaftswohnung in Wien, die per Fernwärme beheizt wird. In allen Heizperioden bisher lag der Verbrauch zwischen 3000 und 4600 kW/h. „Mit der Ablesung für 2023/2024 wurden die Heizkostenverteiler sprich Verdunsterröhrchen auf die neuen elektronischen Heizkostenverteiler gewechselt“, schildert die Wienerin.

Schock über Abrechnung
Mit der Abrechnung für das Jahr 2024/2025 kam im letzten Herbst der große Schock. Frau B. und ihr Mann sollen knapp 9500 kW/h verbraucht haben. „Nachdem sich weder unsere Gewohnheiten noch unser Heizverhalten geändert haben, verlangte ich von Wien Energie und der Ablesefirma Ista eine Prüfung der Werte“, so die Pensionistin weiter. Beide hätten keinen Fehler gefunden „Ich wende mich in meiner Ratlosigkeit und Verzweiflung nun an Sie“, wandte sie sich schließlich an die Ombudsfrau.

Angeblich genauere Erfassung des Verbrauchs
Die Antwort auf unsere Anfrage an Wien Energie lautet kurz zusammengefasst: Der Verbrauch ist aufgrund genauerer Messmethoden gestiegen. Was bedeutet, dass sich das auf viele Haushalte auswirken könnte, befürchtet die Ombudsfrau. Denn – so erklärt Wien Energie – es sei bei den früheren Verdunstungsgeräten zu einer sogenannten Kaltverdunstung, also zu einem Verbrauch, der auch ohne tatsächliches Heizen entstand, gekommen. Dieser Effekt wurde durch eine gesetzlich vorgeschriebene Überfüllung der Röhrchen ausgeglichen. 

Anwalt eingeschaltet
Die neuen elektronischen Heizkostenverteiler (die nun gesetzlich vorgeschrieben sind, Anm.) erfassen ausschließlich die tatsächliche Wärmeabgabe des Heizkörpers. Dadurch kann der angezeigte Verbrauch nun höher wirken, obwohl er technisch einfach genauer erfasst wird. Die Erhöhung resultiere primär aus einer Verschiebung der Kostenverteilung innerhalb der Liegenschaft.

Frau B. möchte das nicht hinnehmen. Sie hat nun einen Anwalt eingeschaltet.

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