Eine 90-jährige Wienerin kümmert sich immer schon sehr engagiert um ihre erwachsene, behinderte Tochter. Vor allem sportliche Aktivitäten sind für das Wohlbefinden wichtig. Dafür könnte die Pensionistin zur Kasse gebeten werden, wenn es nach der Bürokratie geht.
Jeden Freitag bringt Alexandra B. ihre Tochter Leila zu einem speziellen Kletterkurs. Danach verbringt die Frau, die das Asperger-Syndrom hat, das Wochenende bei ihrer Mutter statt in der Betreuungseinrichtung in Niederösterreich, in der sie sonst wohnt. Damit ist jetzt aber Schluss. Denn Leila darf nur eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr von der Wohneinrichtung abwesend sein.
Sport ist wichtig für behinderte Tochter
Per Gesetz sind in Niederösterreich 82 Tage erlaubt. Diese setzen sich aus sechs Wochen Urlaub (Montag bis Freitag) und 26 Wochenenden zusammen. Nicht so wenig werden jetzt manche meinen. Für engagierte Eltern wie Frau B. reicht das dennoch nicht aus. „Ich weiß einfach wie wichtig der Sport für meine Tochter ist. Sie kommt viel besser mit ihrer psychischen Behinderung zurecht“, schildert die 90-Jährige, die seit Kurzem selbst schwer erkrankt ist.
Nur bestimmte Anzahl an Fehltagen erlaubt
Dass sie nun zusätzlich mit dem Berechnen von Fehltagen beschäftigt ist, findet sie nicht in Ordnung. Klettern ist außerdem nicht das Einzige, was die beiden unternehmen. Im Winter geht es zum Skifahren und auch Urlaube werden regelmäßig zusammen verbracht. Wenn aber mehr als 82 Fehltage zusammenkommen, muss die Wienerin der Betreuungseinrichtung das Geld bezahlen, das das Land in Folge als Förderung streicht. Im schlimmsten Fall könnte sie den Platz sogar gänzlich verlieren.
Sportliche Aktivitäten gelten nicht als Ausnahme
Die Abwesenheitsregelungen seien anhand objektiver Kriterien (Urlaubstage etc.) getroffen worden, um eine mögliche Ungleichbehandlung auszuschließen, erklärt das Amt der NÖ Landesregierung auf Anfrage der Ombudsfrau. Für welche Zwecke diese Tage verwendet werden, obliegt dem Klienten selbst und ist entsprechend den Vorlieben oder Interessen zu konsumieren. Sportliche Aktivitäten seien zu begrüßen, liegen jedoch im individuellen Eigeninteresse. Frau B. und ihre Tochter Leila sind kein Einzelfall.
Sie halte es für höchst problematisch, dass ausgerechnet auf jene Personen, die Unterstützung benötigen, zusätzlicher Druck ausgeübt werde
Behindertenanwältin Christine Steger
„Stellt erhebliche Belastung“ dar
Auch Behindertenanwältin Christine Steger kritisiert die geltende Regelung. „In meiner Beratungspraxis und auch im Rahmen meiner Sprechtage bin ich regelmäßig mit der Problematik der aktuellen Fehltage-Regelungen in Tagesstrukturen und Einrichtungen konfrontiert. Es zeigt sich für mich sehr deutlich, dass die derzeitige Praxis für viele Menschen mit Behinderungen eine erhebliche Belastung darstellt“, so die Juristin. Sie halte es für höchst problematisch, dass ausgerechnet auf jene Personen, die Unterstützung benötigen, zusätzlicher Druck ausgeübt werde.
Auch die Ombudsfrau fordert, dass Eltern wie Frau B. nicht zusätzlich Steine in den Weg gelegt werden!
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