Ohne Begleitperson

82-jähriger Wienerin wurde die Reha verwehrt

Ombudsfrau
26.03.2026 12:50
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Von Ombudsfrau

Zwei Kliniken lehnten die demenzkranke Pensionistin ab, weil die Versicherung nicht für die notwendige Begleitperson zahlt. Der Patientenanwalt Gerhard Jelinek sieht Verbesserungsbedarf. 

Senta S., 82, braucht dringend eine Reha. Die Wienerin hat mit Pflegestufe 6 eine wöchentliche 180-Stunden-Betreuung, sie leidet unter fortgeschrittener Demenz und war nach einem Oberschenkelbruch acht Wochen im Spital. Nun hat sich ihre Betreuerin an uns gewandt. „Sie ist so schwach, dass sie die Reha dringend braucht.“

Begleitperson abgelehnt
Ohne Begleitung ist das aber nicht möglich, da sie kaum etwas selbstständig machen kann. Die Krankenfürsorgeanstalt für Bedienstete der Stadt Wien (KFA) bewilligte zwar den Aufenthalt in der Rehabilitations-Klinik, lehnte die Begleitung jedoch ab. Woraufhin Frau S. von zwei Kliniken eine Absage bekam. Die Begründung: Ohne Begleitperson sei der Aufenthalt in den Einrichtungen nicht möglich.

Keine Kostenübernahme
Auf Anfrage der Ombudsfrau erklärte die KFA: „Da Rehabilitations-Einrichtungen rechtlich als Krankenanstalten geführt werden, ist wie bei einem regulären stationären Krankenhausaufenthalt die pflegerische Betreuung erwachsener Patienten eigenständig durch das Fachpersonal der jeweiligen Einrichtung sicherzustellen. Die Kostenübernahme ist gesetzlich grundsätzlich nur bei Kindern vorgesehen.“ Man ersuche um Verständnis, dass eine Kostenübernahme für eine Begleitperson durch die KFA Wien auf Grundlage der geltenden Bestimmungen nicht möglich sei.

Verbesserungsbedarf
Der Wiener Patientenanwalt Gerhard Jelinek sieht hier großen Verbesserungsbedarf: „Es ist unbestritten, dass die Zahl der an Demenz erkrankten Personen über die Jahre noch zunehmen wird. Man wird also bei der KFA eine transparente Regelung finden müssen, die Patienten mit Demenz nicht von der Inanspruchnahme einer Reha ausschließt: entweder durch das Anbieten von auf Demenzpatienten spezialisierte Reha-Einrichtungen oder durch Kostenübernahme für begleitende pflegende Personen, auf die sie im Alltag angewiesen sind.“

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