Zugemauerte Fenster, weggenommene Wohnfläche, neues Heizungssystem. Als Mieter kann sich nicht immer gegen Maßnahmen des Eigentümers wehren. Die Ombudsfrau klärt auf, was man sich gefallen lassen muss. Und - was nicht!
Wenn Gabriele und Norbert G. aus ihrem Küchenfenster schauen, sehen Sie Schwarz. Das war nicht immer so. Aber der Hauseigentümer baut Dachgeschosswohnungen auf das Wiener Zinshaus. Dafür wurde der Lichthof zugemauert. Darf das überhaupt sein? Die Schlichtungsstelle hat vor Kurzem entschieden. Wir nehmen dieses und andere bemerkenswerte Urteile unter die Lupe.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.