Vor OGH abgeblitzt

Hessenthaler will nun vor Menschenrechtsgericht

Gericht
18.10.2022 14:18

Der nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, ist nun mit einer Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof abgeblitzt. Nun will sich der „Ibiza-Detektiv“ an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Der OGH habe aber keineswegs ein strafbares Verhalten Hessenthalers bestätigt, hielt sein Anwalt Oliver Scherbaum am Dienstag fest. Die Zurückweisung sei vielmehr Folge der österreichischen Strafprozessordnung, die erstinstanzliche Urteile eines Schöffengerichts de facto unbekämpfbar mache, weil das Rechtsmittelgericht die Beweiswürdigung des Erstgerichts nicht mehr überprüfen geschweige denn umstoßen könne.

Hessenthaler kämpft weiter gegen seine Verurteilung wegen Kokainhandels sowie wegen Annahme, Weitergabe oder Besitzes falscher oder gefälschter besonders geschützter Urkunden und Urkundenfälschung. Mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wolle man nunmehr ein Gericht außerhalb Österreichs anrufen, das das gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren daraufhin prüfen soll, ob Hessenthaler ein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechtskonvention hatte. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde freilich erst dann ergehen, wenn Hessenthaler längst wieder in Freiheit ist, hieß es.

Zweites Drogenverfahren eingestellt
Ein weiteres Drogenverfahren gegen Hessenthaler, das auf einer anonymen Anzeige basierte, ist übrigens im Juli eingestellt worden. Die Einstellung erfolgte nun, „weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht“, hieß es damals in einer Mitteilung der Behörden.

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