Der Mangel an Medizinern im Klagenfurter Klinikum ist zum Teil hausgemacht. In der Kritik steht die Anrechnung der Vordienstzeiten ...
Wer den teils sehr mühsamen Weg zum Arzt gemeistert hat, der sollte sich gut überlegen, ob er eine Stelle in einer privaten Krankenanstalt oder in einem Landesspital annimmt. Sollte es nämlich nach Jahren einmal zum Wechsel des Dienstgebers kommen, gibt es gravierende Unterschiede, was die Entlohnung betrifft.
„Wer beispielsweise bei einem privaten Betreiber tätig war und dann in die Kabeg wechseln möchte, bekommt außer der Ausbildungszeit maximal drei Jahre an Vordienstzeiten angerechnet, ganz egal wie lange er schon als Facharzt gearbeitet hat“, sagt Petra Preiss, Sprecherin der angestellten Ärzte in der Ärztekammer und ergänzt: „Wenn jemand aber von einem anderen Landesspital oder aus dem Ausland kommt, werden ihm sämtliche Vordienstjahre angerechnet.“
sind derzeit in Kärnten tätig, 1726 in Spitälern (1063 allein bei der Kabeg) oder einer anderen Krankenanstalt, unter anderem auch bei der Gebietskrankenkasse. 1102 Mediziner gelten als niedergelassene Ärzte in eigenen Ordinationen und Praxen.
Ausländische Mediziner klagten
Zum besseren Verständnis verweist die Ärztesprecherin auf folgendes Beispiel: Ein Mediziner war über seine Ausbildung hinaus sieben Jahre lang im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in St. Veit angestellt und wechselt ins Klinikum Klagenfurt. Er bekommt maximal drei Jahre seiner Vordienstzeit angerechnet. Ein anderer Arzt kommt aus einem Landesspital eines anderen Bundeslandes oder aus Slowenien, Kroatien, Bulgarien, und bekommt alle seine Vordienstzeiten gut geschrieben.
„Das ist aber auch erst der Fall, nachdem ausländische Mediziner auf die volle Berechnung der Vordienstzeiten geklagt hatten - und es 2021 zu einer dementsprechenden Gesetzesänderung gekommen ist“, so Preiss. Die Ärztekammer hat dafür gekämpft, dass auch heimische Ärzte von dem Beschluss profitieren, bislang aber leider erfolglos. „Für das Land ist also eine Inländerdiskriminierung in Ordnung“, vermutet die Kurienobfrau.
Fixes Gehaltsschema
Während bei privaten Krankenanstalten die Entlohnung von Ärzten ausgehandelt wird, unterliegt die Kabeg einem Gehaltsschema, an das sie gebunden ist. „Das ist im Vertragsbedienstetengesetz des Landes festgelegt. Dabei wird abhängig von Ausbildung und Vordienstzeiten eingestuft. „Es kommt vor, dass gleich qualifizierte Ärzte in der Kabeg unterschiedlich verdienen“, sagt Preiss.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.