Bei Anstellung und Co.

Große Unterschiede: „Arzt ist nicht gleich Arzt!“

Kärnten
27.09.2022 06:00

Zwar ist die Ausbildung zum Mediziner bundesweit einheitlich geregelt, doch bei der Anstellung und den Titeln gibt es in Krankenhäusern teils massive Unterschiede.

Insgesamt 11.643 Kandidaten haben sich dieses Jahr einem mehrstündigen Aufnahmetest unterzogen, um einen der begehrten 1706 Studienplätze für Humanmedizin an den Medizinischen Universitäten in Wien, Innsbruck und Graz sowie an der Medizinischen Fakultät der Johannes Kepler Universität in Linz zu ergattern. Von den wenigen freien Plätzen müssen mindestens 75 Prozent an Maturanten aus Österreich gehen, der Rest an Bewerber aus der EU sowie aus Drittstaaten.

Unterschiede in den Bundesländern
Ist diese erste große Hürde geschafft, geht es für die glückliche Minderheit, die aufgenommen wurde, in das zwölfsemestrige Medizinstudium, wo sich die Studierenden auf ein Fachgebiet spezialisieren oder sich als Allgemeinmediziner verwirklichen. „Die Ausbildung ist bis zum Erhalt der Berufsberechtigung bundesweit gleich, so ist es auch im Ärztegesetz verankert. Danach gibt es bei der Vergabe von Titeln aber Unterschiede in den Bundesländern“, sagt Bernd Adlassnig, Direktor der Ärztekammer.

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Ein Oberarzt in der Kabeg ist nicht gleich wie ein Oberarzt in einem privaten Krankenhaus, da gibt es Unterschiede.

Bernd Adlassnig, Kammeramtsdirektor

Für ihre Betriebe und Ämter können die Länder nämlich ein eigenes Arbeitsrecht festlegen, und das unterscheidet sich von dem der privaten Betreiber. „So ist beispielsweise die Bezeichnung Oberarzt kein Berufs-, sondern ein Diensttitel, der auf die Einstufung hinweist“, so Adlassnig.

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