Keine Toleranz

Per Erlass: Härtere Strafen für Wilderei in Ö

Österreich
31.08.2022 06:00

Mit seinen 68.000 verschiedenen Arten in Flora und Fauna darf sich Österreich zweifelsfrei als Land der Vielfalt bezeichnen. Doch diese Vielfalt ist teils akut gefährdet - und zwar nicht nur durch den Klimawandel, sondern auch durch grausame Wilderei, die vor allem den Bestand an seltenen Säugetier- und Vogelarten dezimiert.

Durch eine Gesetzesänderung wird die Strafverfolgung von Jagdfrevlern nun erleichtert, wie die „Krone“ erfuhr. Bereits jetzt galt: Wer Exemplare einer geschützten Tierart rechtswidrig tötet, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft. Am Strafmaß ändert sich zwar nichts, der Hund lag allerdings woanders begraben.

Das Strafrecht griff bislang nämlich nicht, wenn durch die Handlung „eine nur unerhebliche Menge der Exemplare“ betroffen war und diese auf den Erhaltungszustand der Art „nur unerhebliche Auswirkungen“ hatte. Soll heißen: Wurde beispielsweise ein Kaiseradler geschossen, mussten Sachverständige klären, ob ein einzelnes Tier eine ausreichende „Menge“ darstellt. Damit blieben Wilderer oft straffrei.

„Keine Toleranz bei Wilderei bedrohter Arten“
Doch damit ist jetzt Schluss! Denn durch einen Erlass des Justizministeriums wird diesem unzumutbaren Zustand ein Ende gesetzt. Wer künftig auch nur ein einziges geschütztes Tier abknallt, vergiftet oder in eine tödliche Falle lockt, kann also ziemlich rasch hinter Gittern landen.

„So stellen wir sicher, dass unsere Tierwelt besser geschützt wird. Denn angesichts der extrem niedrigen Populationen vieler seltener Arten, wie etwa der Kaiseradler, müssen wir schnell und klar reagieren“, erklärt Justizministerin Alma Zadić, „so leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass das mutwillige Töten von geschützten Tieren endlich ein Ende hat.“

490 bedrohte Exemplare
So viele Wildtiere wurden seit dem Jahr 2000 in Österreich illegal geschossen, vergiftet oder in tödliche Fallen gelockt, wie aus einer Zählung des WWF und BirdLife hervorgeht.

„Ein Meilenstein zum Schutz unserer Artenvielfalt“
Tierschutzorganisationen wie BirdLife und der WWF begrüßen die Gesetzesverschärfung „als Meilenstein zum Schutz unserer Artenvielfalt“. Die Initiative kam aus dem Umweltministerium: „Dieses illegale Töten ist kein Kavaliersdelikt – dafür habe ich absolut kein Verständnis“, so Ministerin Leonore Gewessler, durch den Erlass könne die Strafverfolgung rascher und effizienter erfolgen.

Im Vorfeld wurden zwei wissenschaftliche Studien erstellt. Beide kamen zu dem Ergebnis, dass bei besonders gefährdeten Arten wie Haselmaus, Wildkatze oder eben einigen Greifvögeln eine einzelne Tötung den gesamten Bestand gefährden könnte.

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