Ein Innviertler Waidmann soll bei einer Futterstelle einen Stacheldraht aufgehängt haben, um das Geweih von Rehböcken zu verletzen. Ihm wurde der Jagdschein entzogen. Und im Fall des totgetretenen Fuchses von Geinberg ermittelt nun die BH Braunau.
Nach dem tödlichen Tritt eines Jägers gegen einen Fuchs, der zuvor in einer Mostschänke in Geinberg von einem Hund lebensgefährlich verletzt worden war, musste die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis mangels belastender Zeugenaussagen das Ermittlungsverfahren gegen den Mann einstellen.
Keine Belastungszeugen
„Für den Straftatbestand Tierquälerei muss jemand ein Tier vorsätzlich auf ein anderes hetzen, damit dieses Qualen erleidet. Im Fall Geinberg hat aber keiner der Zeugen bestätigt, dass der Hund absichtlich auf den Fuchs gehetzt worden wäre“, so Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Strafrechtlich hat der Jäger vorerst nichts zu befürchten. Allerdings prüft nun die BH Braunau, ob vielleicht verwaltungsrechtlich gegen ihn vorgegangen werden kann.
Trophäen-Manipulation
Dass verwaltungsrechtliche Strafen durchaus auch schmerzhaft ausfallen können, zeigt ein Fall eines Jägers aus einer Nachbargemeinde von Geinberg (Ort ist der „Krone“ bekannt). Dieser soll am 30. März bei einer Futterstelle einen Stacheldraht aufgehängt haben und danach erwischt worden sein. Offenbar wollte er erreichen, dass sich ein junger Rehbock mit nachwachsendem Geweih (Krickl) in dem Draht verfängt, dieses verletzt und missgebildet wird. Derartige Trophäen sind begehrte Sammlerstücke und wertvoll.
In dem Fall dürfte aber zum Glück kein Reh verletzt worden sein. Die Bezirkshauptmannschaft Ried/Innkreis hat dem Jäger nun die Jagdkarte für einen Zeitraum von zehn Monaten entzogen, er muss auch eine Geldbuße bezahlen.














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