„Krone“-Ombudsfrau

Nach Schnelltest Problem mit Genesungsnachweis

Ombudsfrau
24.05.2022 06:00

Vor Kurzem haben wir über eine Oberösterreicherin berichtet, die Probleme mit dem Grünen Pass hatte. Ihre Corona-Genesung wurde nicht eingetragen, weil die Infektion per Antigen-Test festgestellt worden war. Die Bezirkshauptmannschaft lenkte ein. Muss sie auch, wie die Volksanwaltschaft der Ombudsfrau bestätigte!

Nach dem Bericht haben sich mehrere Menschen mit dem gleichen Problem wie Leserin Sandra G. gemeldet. Ihre Covid-Erkrankung wurde mit einem behördlichen Antigen-Schnelltest festgestellt. Darauf folgte ein Absonderungsbescheid. Was sie alle nicht bekommen haben, war das Genesungszertifikat nach der Absonderung.

Genau dieses braucht man aber unbedingt, damit die Erkrankung bzw. die Genesung für den Grünen Pass gilt und die dritte Impfung für eine Verlängerung schließlich überflüssig wird. Im Fall von Frau G. hat die Bezirkshauptmannschaft nach Ombudsfrau-Anfrage die Genesung anerkannt. Der Grüne Pass der Oberösterreicherin wurde deshalb um 180 Tage verlängert.

Zertifikat muss nach Absonderung beantragt werden
Laut Volksanwaltschaft muss das auch so sein. Wurde eine Covid-Infektion mit einem zugelassenen Antigen-Schnelltest bei Teststraßen oder Apotheken gemacht und auf dieser Basis ein Absonderungsbescheid erlassen, müsse man sich jedoch selber kümmern und das Genesungszertifikat nach Ende der Absonderung beantragen. Dafür sei jene Behörde zuständig, die den Absonderungsbescheid erstellt habe.

Wenn die zuständige Behörde trotzdem kein Zertifikat ausstelle, könne man sich an die Volksanwaltschaft wenden. Man werde alle Fälle prüfen.

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