Kritik an Doskozil

„Maßnahmen mit großem Showeffekt“

Burgenland
20.05.2022 10:35

Die Umsetzung eines Plakatverbots im Wahlkampf könnte schwierig werden. Wir haben mit dem Präsident der Rechtsanwaltskammer Burgenland gesprochen.

Angekündigt wurde das von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) für die nächste Landtagswahl – ebenso wie eine Obergrenze von 300.000 Euro bei den Wahlkampfkosten.

Wahlwerbung als Grundrecht
Kritisch beurteilt werden diese Pläne vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Burgenland, Thomas Schreiner: „Es handelt sich um Maßnahmen mit einem großen Showeffekt“, meint der Top-Jurist auf „Krone“-Anfrage. So sei die Wahlwerbung ein zentrales Grundrecht in einer Demokratie.

Juristisch sei die Umsetzung bei einem Plakatverbot zudem sehr komplex. Das Land könne etwa das Aufstellen von Ständern außerhalb des Ortsgebiets im Rahmen des Landschaftsschutzgesetzes verbieten. Danach werde es kompliziert. Innerhalb des Ortsgebietes seien die Zuständigkeiten wiederum anders: „So ist es Sache der Gemeinde, was als störend für das Ortsbild empfunden wird.“

Ständer auf Privatgrund
Besonders schwierig werde es aber, wenn Ständer auf einem Privatgrund stehen. „Da sie mobil und nur vorübergehend dort sind, ist es kaum zu untersagen“, so der Präsident. Nicht betroffen seien natürlich auch Plakatwände von Werbeagenturen.

Möglich wäre es natürlich, auf Umwegen einzugreifen, etwa über die Bauordnung. „Ich halte das für keinen guten Weg, da es wieder einen Verwaltungsaufwand verursacht“, erläutert Schreiner.

Beschränkung als Vorteil
Zugleich zeigt er sich skeptisch, was die Obergrenze bei Wahlkampfkosten betrifft. „Die Frage ist natürlich, was wird hier alles hineingerechnet“, gibt der Präsident zu bedenken.

Außerdem habe etwa der Landeshauptmann genügend offizielle Veranstaltungen, um sich zu präsentieren, deren Kosten der Steuerzahler trägt. „Die Beschränkung von Auftritten des Mitbewerbers ist da für einen Amtsinhaber natürlich von Vorteil“, merkt Schreiner an.

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