Eine Niederlage vor Gericht kommt Zurndorf jetzt teuer zu stehen. Denn die Gemeinde muss auch die Kosten für den Rechtsstreit zahlen. Die juristische Auseinandersetzung wegen 34.216 Euro hat Verfahrenskosten von 37.275 Euro zur Folge.
Begonnen hatte die Auseinandersetzung mit der Schließung der Bauschuttdeponie. Eine Firma wurde mit der Entsorgung des verbliebenen Materials beauftragt. Der Kostenvoranschlag listete 20.000 Euro für geschätzte 1000 Tonnen auf. Am Ende wurden allerdings 34.216 Euro in Rechnung gestellt, was die Gemeinde nicht zahlte. Die Firma klagte daraufhin. Die Verfahrenskosten explodierten, letztlich zog die Gemeinde die Notbremse. Jetzt muss Zurndorf nicht nur die 34.216 Euro zahlen, sondern noch zusätzlich 37.275 Euro für das Verfahren.
Unnötiger Rechtsstreit?
Für die Opposition im Gemeinderat – also ÖVP, FPÖ und IGZ – stellt sich nun die Frage, ob dieser Rechtsstreit notwendig war. Denn in den Vertragsunterlagen sei ausdrücklich festgehalten gewesen, dass es sich bei den 1000 Tonnen lediglich um eine grobe Schätzung handelt. Die tatsächliche Abrechnung sei dann anhand geeichter Wiegescheine erfolgt. Darauf habe man von Anfang an hingewiesen. Jetzt habe man die doppelten Kosten. „Das ist Geld, das der Gemeinde nun für andere wichtige Aufgaben fehlt“, heißt es.
Versicherung könnte zahlen
SPÖ-Bürgermeister Werner Friedl erklärt hingegen, man habe verhindern wollen, dass die Gemeinde draufzahlt, denn die Schätzung sei weit niedriger gewesen, als was dann tatsächlich verrechnet wurde. Man habe der Firma sogar ein Gegenangebot gemacht, das sei aber nicht angenommen worden. Auch die rechtliche Vertretung habe gute Erfolgschancen gesehen. Letztlich habe man das Gerichtsverfahren aber gestoppt, weil die Kosten aus dem Ruder gelaufen seien. Derzeit stehe man mit der Versicherung in Kontakt. Friedl zeigte sich zuversichtlich, dass diese die Verfahrenskosten übernehmen wird.
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