21.04.2022 06:48 |

Corona-Maßnahmen-Demo

Verwaltungsverfahren gegen Kickl eingestellt

FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat sich erfolgreich gegen eine Verwaltungsstrafe gewehrt. Er war nach einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen am 6. Mai 2021 angezeigt worden, weil er weder eine FFP2-Maske getragen noch den vorgeschriebenen Mindestabstand zu anderen Teilnehmern eingehalten hätte. Damit sind nun alle Verfahren Kickls im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen-Demonstrationen eingestellt.

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Kickl war laut dem der APA vorliegenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vorgeworfen worden, dass er den im Frühjahr 2021 vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten und keine FFP2-Maske getragen habe. Angezeigt wurde er von einem Polizisten, die Strafe betrug in Summe 231 Euro.

Polizei-Absperrungen
Dagegen legte der Politiker Beschwerde ein. Er gab unter anderem an, dass es ihm aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zeitweise nicht möglich gewesen wäre, den Abstand einzuhalten - insbesondere wegen Polizei-Absperrungen. Falls er die Maske kurzfristig abgenommen habe, so sei dies zum Zweck des Wassertrinkens geschehen, führte Kickl in seiner Beschwerde aus. Auch habe er nicht vor Ort von der Anzeige erfahren, sondern erst im Nachhinein.


Nach der Verhandlung Mitte Jänner hob das Wiener Verwaltungsgericht nun die Strafe auf. Begründet wurde dies vor allem damit, dass kein konkreter Tatzeitpunkt- und Ort festgestellt werden habe können. Der anzeigende Polizist habe sich nicht an den genauen Zeitpunkt erinnern können, die Anzeige sei erst zirka fünf Stunden nach der Beobachtung niedergeschrieben worden.  Zudem sei als Ort lediglich „1010, Burgring“ vermerkt worden. In Verbindung mit der Gefahr einer möglichen Doppelbestrafung sei das Verfahren einzustellen gewesen. Aufgrund dieser rechtlichen Beurteilung erübrige sich ein Eingehen auf die Maskenpflicht und Abstandsregelungen.

Glaubwürdige Angaben
Kickl habe die Maske auch nur abgesetzt, um Flüssigkeit zu sich zu nehmen, schreibt das Gericht. Die entsprechenden Angaben Kickls seien glaubwürdig und durch vorgelegte Videos sowie Fotos untermauert worden. Recht gegeben wurde dem FPÖ-Politiker darüber hinaus in dem Punkt, dass er den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand aufgrund der vielen Demonstrationsteilnehmer nicht immer einhalten hätte können.

Laut FPÖ-Anwalt Christoph Völk sind nun alle Verfahren im Zusammenhang mit Teilnahmen Kickls an Corona-Maßnahmen-Demonstrationen beendet.

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