War es versuchter Mord? Ein 30-Jähriger rammte einem Gast vor einem Lokal in Innsbruck unbemerkt ein Messer in den Rücken. Erst ein Überwachungsvideo könnte den Fall klären.
Ein schwer verletztes und bis heute traumatisiertes Opfer, ein Täter, dessen Motiv bis zuletzt Rätsel aufgab, und ein Stich aus dem Nichts: 16 Monate nach der blutigen Attacke vor einem Innsbrucker Nachtclub hat am Landesgericht der aufsehenerregende Prozess sein Ende gefunden.
Nur durch Glück überlebt
Im Februar 2025 soll der damals 29-jährige Angeklagte einem ihm praktisch unbekannten Mann vor dem Lokal nahe dem Hauptbahnhof ein Messer in den Rücken gerammt haben. Das Stichopfer bemerkte die Verletzung zunächst nicht einmal und überlebte nur durch Glück.
Niemand hatte den Angriff gesehen. Erst die Auswertung von Überwachungsvideos brachte die Ermittler auf die Spur des Verdächtigen. Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie der in Tirol lebende Franzose blitzschnell zustach, das Klappmesser wieder einsteckte und die weiteren Geschehnisse seelenruhig beobachtete. Danach spülte er das Messer angeblich in der Toilette des Clubs hinunter.
Er beging die Tat lediglich einen Monat nach Haftentlassung. Er ist nicht geneigt, Regeln und Normen der Gesellschaft umzusetzen.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner
Bild: Martin A. Jöchl
Eigentlich wollte der heute 30-Jährige in seinem Stammlokal gemütlich mit Freunden den Geburtstag der Freundin feiern. Doch schon bald kam es zwischen einem Gast (25) und einem Kellner zu einem Streit wegen Geld und zwei Bier.
„Ich bin mit dem Kellner befreundet, wir waren Arbeitskollegen. Irgendwann habe ich nicht mehr eingesehen, dass sich der Gast so aufführt“, meinte der Angeklagte. Dann sei es „halt passiert“, gestand er mit fast schon gleichgültigem Ton die Stichbewegung, betonte aber mehrmals, dass es eine „scheiß Aktion“ war. „Ich wollte ihn verletzen, aber niemals töten. Ich hätte ansonsten ja auch in seinen Hals stechen können.“
Laut Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner sei der Angeklagte, der mit acht Jahren ins Heim kam und ab 17 immer wieder straffällig wurde, zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, habe aber eine Persönlichkeitsstörung und sei eine Gefahr für die Gesellschaft. „Unbehandelt können aufgrund jeglicher Befindlichkeit heraus ohne Rücksicht auf Konsequenzen weitere Attacken folgen“, so Kastner.
Für absichtlich schwere Körperverletzung verurteilt
Die Geschworenen sahen keinen Mordversuch. Der 30-Jährige muss dennoch in eine Anstalt. Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung wurde er zudem zu sechseinhalb Jahren Haft (minus drei Monate wegen überlanger Verfahrensdauer) verurteilt und muss dem Opfer rund 35.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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