Für Nicht-Erscheinen

U-Ausschuss: Beugestrafen für Schmid und Wolf

Politik
08.04.2022 13:45
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen zwei in den ÖVP-U-Ausschuss geladene Auskunftspersonen Beugestrafen verhängt: Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, muss 5000 Euro zahlen. Der Unternehmer Siegfried Wolf wurde zu 1000 Euro Beugestrafe verurteilt - wovon er nur einen Tag vor seinem tatsächlichen Auftritt im U-Ausschuss am Mittwoch erfahren hatte.

Schmid, dessen sichergestellte Chats gleich mehrere Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgelöst hatten, hatte zwar einmal im Ibiza-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Weiteren Ladungen, auch in den derzeit laufenden ÖVP-Untersuchungsausschuss, kam er aber nicht nach. Diese gelten zwar als nachweislich zugestellt. Allerdings gab es bisher vom einstigen Finanz-General und Ex-Vorstand der staatlichen Beteiligungsholding ÖBAG keine Antwort.

Wolf wird keine Rechtsmittel gegen Urteil einlegen
Zuletzt hätte Schmid am Mittwoch im Untersuchungsausschuss erscheinen sollen, er nahm aber auch diese Gelegenheit nicht wahr. Tatsächlich kam an diesem Tag aber Wolf. Laut einem mit 4. April datierten und der APA vorliegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BvWG) muss der Multimillionär aber dennoch 1000 Euro zahlen, da er bei seiner ersten Ladung für den 26. Jänner nicht erschienen war. Er werde gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen, sagte ein Sprecher.

Wolf hatte damals angegeben, wegen Auslandsterminen nicht kommen zu können. Das Parlament sah den Entschuldigungsgrund zu wenig belegt und beantragte eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht. Am Mittwoch erschien der Unternehmer tatsächlich als Auskunftsperson, er hatte sein Kommen schon Wochen zuvor zugesichert. Dennoch lief das Verfahren bei Gericht weiter. Nur einen Tag vor dem Ausschuss erfuhr er von der Beugestrafe, die er laut seinem Sprecher auch zahlen wird.

„Voll im Recht“
Wolf war vorwiegend wegen seiner Steuercausa in den U-Ausschuss geladen. Er hatte - letztlich erfolglos - im Finanzministerium wegen einer Nachzahlung interveniert. Im U-Ausschuss verteidigte er sich und sah sich in seinem Verfahren „voll im Recht“. Nach ihm war der einstige Finanzminister Hans Jörg Schelling geladen, der durch zahlreiche Entschlagungen auffiel. Auch gegen ihn wurde letztlich eine Beugestrafe beantragt, allerdings wegen Aussageverweigerung.

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