„Tatbegehungsgefahr“

Karmasin legt Beschwerde gegen U-Haft ein

Politik
15.03.2022 13:08

Die Verteidiger der früheren Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) werden Beschwerde gegen die weitere Untersuchungshaft der Meinungsforscherin einlegen. Dies kündigte Karmasins Anwalt am Dienstag an. Mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dann zeitnah auseinandersetzen. Als Haftgrund wurde am Montag erneut Tatbegehungsgefahr genannt.

Karmasin - die kein politisches Amt mehr bekleidet - war am 2. März festgenommen und am 4. März in U-Haft genommen worden, wo sie vorerst auch weiterhin bleiben muss. Denn das Landesgericht hat Montagmittag einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm abgewiesen. Die Anwälte bestreiten das Vorliegen eines Haftgrunds, wie das Ö1-„Mittagsjournal“ berichtet.

Nächster Haftprüfungstermin ist der 14. April
Formal nächster Haftprüfungstermin wäre der 14. April. Die Rechtsvertreter Karmasins haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landesgerichts Beschwerde einzulegen, mit der sich dann zeitnahe das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste.

Die Tatbegehungsgefahr sei gegeben, „weil die Gefahr besteht, die Beschuldigte werde auf freiem Fuß eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihr angelasteten wiederholten und fortgesetzten Handlungen“, hatte die WKStA in ihrem Festnahmeanordnungsantrag ausgeführt.

Die WKStA verdächtigt Karmasin, „Urheberin und maßgebliche Ideengeberin“ eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierter Umfragen profitiert haben sollen. 

Vorwurf: Illegale Preisabsprachen
Sie soll sich nach ihrer politischen Karriere mit illegalen Preisabsprachen Aufträge vom Sportministerium verschafft haben - für zwei Studien stellte sie dem Ministerium im April 2020 und im Juli 2021 insgesamt 140.268 Euro in Rechnung. Einen Teil ihrer aus strafbaren Handlungen stammenden Einkünfte soll sie verschleiert haben, indem die Firma ihres Ehemanns Scheinrechnungen für angebliche Leistungen in Höhe von rund 52.0000 Euro legte, die dann in Karmasins Buchhaltung Aufnahme fanden.

Karmasin bestreitet Vorwürfe
Karmasin stellte das in einer rund zweieinhalbstündigen Einvernahme in Abrede. Sie habe „an keinem gemeinsamen ,Tatplan‘ mitgewirkt“, sei zu keinem solchen - von wem auch immer - überredet worden und habe lediglich den Kontakt zwischen dem späteren ÖBAG-Chef und damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und der Meinungsforscherin Sabine Beinschab vermittelt.

Dass sie diese Vorgaben - wie Beinschab behauptet - für zu veröffentlichende Umfragen gelegt habe, bestritt Karmasin ebenso wie einen Deal zwischen dem Finanzministerium, über das die Umfragen abgerechnet wurden, und den Medienmachern Helmuth und Wolfgang Fellner. Es habe auch kein „Package“ mit Zusagen für Inseratenaufträge gegeben, sondern nur „übliche Dinge, wonach man Medien gelegentlich mit Exklusivgeschichten versorgt“.

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