Mit Oktober treten neue Regeln für die elektronische Beleg-Erteilung in Kraft. Sie sollten eigentlich eine Erleichterung bringen, stattdessen kommt aber ein völliger Murks zum Nachteil der Unternehmen.
Derzeit können Rechnungen ausgedruckt oder per E-Mail versendet werden. Das neue Gesetz ermöglicht Kassenbelege in digitaler Form – zum Beispiel per QR-Code oder Link. Allerdings wurde im Zuge der Gesetzeswerdung nachträglich ein Passus hinzugefügt, wonach ein physischer Papierbeleg ausgedruckt werden muss, wenn das der Kunde verlangt.
Damit ergibt sich eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Regelung, denn diese ermöglicht eine Rechnungslegung auch per E-Mail, im neuen Gesetz ist die Papierform zwingend. Es sei davon auszugehen, das jeder Installateur, mobile Friseur, Masseur, Tierarzt oder andere mobile Dienstleister zwingend einen mobilen Drucker mitführen müssen, sagt Markus Bernhart, Geschäftsführer von „ready2order“, ein Anbieter für Kassensysteme und Bezahllösungen für kleine Unternehmen.
Klärung des Gesetzes nötig
Die Reform enthalte sowohl eine digitale Erleichterung als auch eine neue Papierverpflichtung für den Fall eines entsprechenden Verlangens. Die Regierung müsste diesen Murks noch rechtzeitig reparieren, bevor er in Kraft tritt. Für mobile Gruppen könnte eine Sonderregelung eingeführt werden.
„Zu klären ist insbesondere, wie der neue Anspruch auf einen ausgedruckten Beleg bei mobilen Gruppen erfüllt werden kann, ob der bisher zulässige handschriftliche Paragon genügt und ob einem sofortigen Papierwunsch zwingend am Leistungsort entsprochen werden muss“, so Bernhart.
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