„Krone“-Ombudsfrau

Staatsbürgerschaft: Schon wieder Ärger mit MA 35

Ombudsfrau
28.02.2022 08:00

Einmal mehr sorgt die für Einbürgerungen zuständige Wiener Magistratsabteilung wegen ihrer schleppenden Arbeitsweise für Empörung. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen und verrät unter anderem, was er mit dem Opernball zu tun hat.

Walied M. ist seit 2005 mit einer Österreicherin verheiratet und lebt seitdem in Wien. „Mein Mann hat noch im selben Jahr erfolgreich einen Deutschkurs abgeschlossen und zu arbeiten begonnen“, schildert seine Frau. Mittlerweile ist er in einer leitenden Position tätig und hat sich bestens integriert. 2014 hat Herr M. die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt. Obwohl er bereits 2015 die vorgeschriebene Staatsbürgerschaftsprüfung abgelegt hat, verlief der Antrag irgendwie im Sand.

„Mittlerweile musste mein Mann einen neuen Antrag stellen, damit der Daueraufenthaltstitel verlängert wird. Das kostet 224,30 Euro. Dazu kommt, dass wir mehrmals die gleichen kostenpflichtigen Unterlagen für die Staatsbürgerschaft einreichen mussten“, wandte sich Frau M. im letzten Jahr an die Ombudsfrau. Ihr Mann habe bereits resigniert, aber sie könne diesen Umgang mit Menschen nicht mehr akzeptieren. Ihr Mann sei aufgrund seiner Verdienste regelmäßig von seinem Arbeitergeber sogar auf dem Wiener Opernball eingesetzt worden, um wichtige Gäste zu betreuen.

Wie lange dauert es noch?
Tatsächlich steht die Magistratsabteilung 35 immer wieder wegen zu langer Verfahrensdauern und ihrer Unerreichbarkeit in der Kritik - krone.at hat berichtet. Zum konkreten Fall teilte man uns im letzten Sommer mit, dass der Verfahrensakt von Herrn M. zum Abschluss vorbereitet wird. Die letzten geforderten Unterlagen, auf die er warten musste, konnte dieser im Dezember einreichen. Danach hörte er wieder wochenlang nichts.

Die Ombudsfrau hat wieder nachfragt und es kam eine prompte Nachricht - aber noch immer keiner Staatsbürgerschaft. Herr M. werde eine Ladung und einen Termin erhalten sowie eine Information über die nächsten Schritte. Das Verfahren sei jedenfalls mittels Zusicherungsbescheid abgeschlossen. Herr M. sollte seine Staatsbürgerschaft also demnächst erhalten. Aber wer weiß. Wir bleiben dran.

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