Viele Reisende haben sich dieses Jahr im Urlaub nicht nur erholt. Wie die Arbeiterkammer zeigt, hatten Österreicher mächtig Ärger – angefangen bei unzulässigen Fluggebühren über unhygienische Unterkünfte bis hin zu versteckten Kosten bei Mietautos. Welche Rechte Reisende nach solchen Urlaubsflops haben ...
Urlaub soll der Erholung dienen und ein Abschalten vom Alltag ermöglichen. Doch für viele Österreicher lief heuer nicht alles nach Plan.
Unzulässige Gebühren sind großes Ärgernis
Eine Analyse des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und der Arbeiterkammer (AK) hat die größten Sorgenkinder der Urlauber analysiert: Fast jede zweite Beschwerde dreht sich um eine Flugreise, angeführt von Problemen mit unzulässigen Gebühren bei Billigflieger Ryanair (30 Prozent), die laut Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgefordert werden können. Probleme mit Gepäck (bei 15 Prozent), annullierten (neun Prozent) oder verspäteten Flügen (sechs Prozent) sorgten ebenfalls für Ärger.
Auch schmutzige Unterkünfte (etwa durch Schimmel oder Ungeziefer) beanstanden 20 Prozent der Befragten. Am dritten Platz der Reiseflops liegen Probleme mit Mietauto, Bahn, Bus oder Schiff. Hier sorgten „überraschende Zusatzkosten“ mit über einem Viertel und Mängel wie Mietautoschäden (20 Prozent) für lange Gesichter.
Unglücklichen Urlaubern rät die AK, bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung sich direkt an die Fluglinie zu wenden. Für Mängel bei Pauschalreisen (z. B. beim Hotel) ist der Reiseveranstalter zuständig – hier soll man keine Gutscheine als Ersatz akzeptieren. Generell gilt, etwaige Probleme bzw. die Übernahme des Mietwagens gut zu dokumentieren (beispielsweise mit Fotos).
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