Causa Commerzialbank

VfGH: Bund haftet nicht gegenüber Kunden

Burgenland
04.01.2022 11:30

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass der Bund nicht die Kunden der Commerzialbank Mattersburg entschädigen muss. Laut Auffassung der Richter bestehe keine Amtshaftung gegenüber geschädigten Bankkunden. Das Gesetz schütze den Finanzmarkt, nicht einzelne Anleger.

Vorausgegangen war eine Amtshaftungsklage gegenüber dem Bund von rund 30 ehemaligen Kunden der Commerzialbank. Auch das Land Burgenland hatte über die Energie Burgenland und das Regionalmanagement (RMB) geklagt geklagt und eine Prüfung der geltenden Bestimmungen gefordert. Die Nichthaftung des Bundes sei verfassungswidrig. Der VfGH wies diese Anträge nun ab.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Aufsichtsrecht das Funktionieren des Finanzmarktes sicherstellen soll, um das allgemeine Vertrauen der Kunden zu gewährleisten. Es sei allerdings nicht seine Aufgabe, einzelne Anleger vor Aufsichtsfehlern zu schützen.

Klage des Landes ohne Aussicht auf Erfolg
Folglich werde damit der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt und sei damit auch nicht verfassungswidrig. Einzig Banken und Unternehmen hätten Anspruch auf Amtshaftung, da diese der Finanzaufsicht unterlägen. Klagen von Einzelkunden gegen den Bund, selbst die vom Land Burgenland, haben daher keine Aussicht auf Erfolg.

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