Grenzen verschwimmen

Arbeiten im Büro daheim bringt nicht nur Vorteile

Burgenland
10.12.2021 13:28

Arbeiten von zu Hause hat durch die Krise an Fahrt gewonnen. Für Arbeitnehmer bringt das Vor- aber auch Nachteile. Die Arbeiterkammer hat daher eine Umfrage gestartet.

Durch die Pandemie ist das Homeoffice für viele Teil des normalen Arbeitsalltags geworden. Statt ins Büro zu fahren, wird von daheim gearbeitet - oft mit dem eigenen Computer und dem eigenen Handy. Bei der Arbeiterkammer schätzt man, dass rund 30 Prozent der burgenländischen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten. Das sind rund 30.000 Beschäftigte.

Licht und Schatten
Das Homeoffice bringt sowohl Licht als auch Schatten mit sich, weiß man bei der Arbeitnehmervertretung. Nicht jeder fühlt sich im Büro in den eigenen vier Wänden wohl. Andere wiederum freuen sich, dass sie sich den täglichen Anfahrtsweg sparen. „Aus der bisherigen Erfahrung wissen wir, dass Menschen, die zu Hause arbeiten, die Zeitersparnis durch den Wegfall von Wegstrecken und damit die Reduzierung von CO2 als positiv sehen. Überwiegend bei Frauen wird eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie als positiv wahrgenommen. Als schwierig empfinden sie jedoch die Abgrenzung, denn die Grenzen von Freizeit und Beruf verschwimmen im Homeoffice sehr oft“, erklärt AK-Expertin Gabi Tremmel-Yakali.

„Homeoffice gekommen, um zu bleiben“
Um herauszufinden, wie die Burgenländer zum Thema Homeoffice stehen, hat die Interessenvertretung jetzt eine Umfrage unter 20.000 Menschen gestartet. Diese soll Erkenntnisse bringen, wie sich das Arbeiten daheim auf Arbeitsplatzqualität, Familienleben, Mobilitätsverhalten und Kaufkraft auswirkt. „Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Unser Ziel ist es, dass diese Arbeitsform in guter Qualität stattfinden kann. Wenn wir von den Betroffenen erfahren, wo sie der Schuh drückt, können wir neue Forderungen bezüglich notwendiger gesetzlicher Regelungen formulieren“, sagt AK-Präsident Gerhard Michalitsch.

Vieles steuerlich absetzbar
Bereits seit April gibt es ein eigenes Homeoffice-Gesetz. In diesem ist geregelt, dass die „Heimarbeit“ beispielsweise freiwillig erfolgt, dass der Arbeitgeber die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss oder dass Anschaffungen von Homeoffice-Möbeln bis 300 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden können. Eine Übersicht der Regelungen sind auf der Homepage der Arbeiterkammer abrufbar. 

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