Hund, Katz' & Co.

Wissenswertes zum neuen Tierschutzgesetz

Leben
16.04.2005 18:45
Mit dem 1. Jänner 2005 ist in Österreich das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Gerade bei den Heimtieren gibt es viele Veränderungen. Worauf Herrl und Frauerl achten müssen, um ihre vierbeinigen Lieblinge optimal zu halten, hat Krone.at für dich zusammengefasst.

Die wichtigsten Punkte des Tierschutzgesetzes im Detail:

- bei den Legehennen gibt es ein Verbot der Inbetriebnahme von ausgestalteten Käfigen mit Stichdatum 1.1.2005. Zusätzlich tritt ab Ende 2008 ein generelles Verbot der konventionellen Käfighaltung in Kraft.
- die "Anbindehaltung" wird verboten
- Hunde dürfen nicht mehr an Ketten gehalten werden
- Teleimpulsgeräte werden ebenfalls verboten
- weiters wird es eine Regelung der rituellen Tierschlachtung geben
- ein Tierombudsman wird eingeführt
- ein Tierschutzrat wird eingeführt
- errichtung einer Prüfstelle für und Kennzeichnung von Haltungssystemen
- der Tierschutz soll ganz allgemein mehr gefördert werden
- alle zwei Jahre ein Tierschutzbericht
 
Kritik der Opposition
Den Grünen geht das Tierschutzgesetz allerdings nicht weit genug. So wird angekreidet, dass das neue Bundesgesetz laut der Tierschutzsprecherin der Grünen "unter striktem Ausschluss von unliebsamen ExpertInnen und der Oppositionsparteien" erarbeitet wurde. Außerdem wird der Einfluss der Bauernvertreter auf das Gesetz bekrittelt: "Die Bauernvertreter wussten offenbar genauestens über den Inhalt der Verordnungen Bescheid, denn in der Bauernzeitung vom 9. Dezember 2004 war bereits zu lesen, dass, was man in zähen Verhandlungen verhindern konnte".
 
Auch die SPÖ fühlt sich übergangen. Tierschutzsprecher Krainer bezeichnet Rauch-Kallats Vorgehensweise sogar als "ungeheuerlich". Weder Tierschutzorganisation noch Opposition waren in dei Vorbereitungen eingebunden. Krainer bezeichnet die geglückten Interventionen der Bauernvertreter als Zeichen, dass der ÖVP der Tierschutz nicht wirklich am Herzen liege.
 
Das haben die Bauernvertreter "rausverhandelt"
Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" zählt einige Punkte auf, die scheinbar in letzter Minute wieder aus dem Bundestierschutzgesetz rausgeflogen sind:
- Kastration und Enthornen von Rindern ohne Narkose
- Schwanz-Kupieren von Schweinen ohne Narkose
- weiters wird die geringe Kontrolldichte als Schwachpunkt bezeichnet. Im Schnitt würde - laut "Vier Pfoten" - jeder Betrieb in Österreich nur alle 50 Jahre kontrolliert werden.
 
Bauernvertreter wehren sich
Ludwig Penz, Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer und Vorsitzender des Viehausschusses, entgegnete den Vorwürfen: "Die Bauern kommen mit dem neuen Bundestierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen der gesellschaftlichen Erwartungshaltung der Bevölkerung entgegen.

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(Bild: kmm)



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