"Fluchtsteuer":

T-Mobile darf nicht mehr als 12 Euro verlangen

Elektronik
18.11.2004 13:22
In dem Streit um die Höhe des Entgeltes, das der alte Mobilfunkbetreiber von einem Kunden verlangen darf, der seine Rufnummer zu einem anderen Mobilfunker mitnimmt, entschied am Mittwoch das Handelsgericht Wien zugunsten der Kunden: T-Mobile wurde per sofort untersagt, eine "Fluchtsteuer" in der Höhe von 35 Euro und mehr zu verlangen. Die Obergrenze wurde mit 12 Euro festgelegt.
Es ist zu erwarten, dass auch mobilkom und ONEihr Entgelt auf dieses Niveau senken werden, weil sie ansonstenGefahr laufen, ebenfalls verurteilt zu werden. 
  
Hutchison 3G Austria Regulierungsexperte BernhardWiesinger: "Wenn sich T-Mobile nicht an die Entscheidung hält,drohen empfindliche Gerichtsstrafen". 
 



















 
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