"Fluchtsteuer":

T-Mobile darf nicht mehr als 12 Euro verlangen

Elektronik
18.11.2004 13:22
In dem Streit um die Höhe des Entgeltes, das der alte Mobilfunkbetreiber von einem Kunden verlangen darf, der seine Rufnummer zu einem anderen Mobilfunker mitnimmt, entschied am Mittwoch das Handelsgericht Wien zugunsten der Kunden: T-Mobile wurde per sofort untersagt, eine "Fluchtsteuer" in der Höhe von 35 Euro und mehr zu verlangen. Die Obergrenze wurde mit 12 Euro festgelegt.
Es ist zu erwarten, dass auch mobilkom und ONEihr Entgelt auf dieses Niveau senken werden, weil sie ansonstenGefahr laufen, ebenfalls verurteilt zu werden.
 
Hutchison 3G Austria Regulierungsexperte BernhardWiesinger: "Wenn sich T-Mobile nicht an die Entscheidung hält,drohen empfindliche Gerichtsstrafen".
 



















 
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele