„Mehr Vertrauen haben“

LH Markus Wallner für Nachtgastro-Öffnung ab Juli

Vorarlberg
10.06.2021 13:28

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat sich am Donnerstag für die Öffnung der Nachtgastronomie ab Juli ausgesprochen. Man müsse mehr Vertrauen in die Jugend und in die Gastronomen haben, betonte der Landeshauptmann. Sowohl Arbeitsminister Martin Kocher, als auch Tirols Landeshauptmann Günther Platter (beide ÖVP) stießen am Nachmittag in dasselbe Horn.

„Mit guten Schutzkonzepten kann man öffnen“, zeigte sich Wallner überzeugt. Ihm sei ein kontrollierter Club lieber als „Chaos an der Pipeline“ (bestimmter Abschnitt am Bodensee, Anm.), sagte Wallner.

Er teile nicht die Meinung, dass es der Jugend nur um Party ginge und sie mit dem Thema keinen verantwortungsvollen Umgang pflege. „Wenn Party in kontrollierten Räumen stattfindet, warum soll das nicht funktionieren?“, fragte Wallner. Er verwies auch auf bereits gemachte Erfahrungen in der Modellregion Vorarlberg.

Auch Tirols Landeschef für Nachtgastro-Öffnung
„Wenn sich die Lage so weiter entwickelt, soll auch die Nachtgastro wieder aufgehen“, sagte Platter. Kocher schloss sich dem gleich an und meinte: „Ich sehe das ähnlich.“ Mit gewissen Regeln und Sicherheitskonzepten sollte ein Öffnen ab 1. Juli möglich sein, meinte der Minister. Platter ortete indes auch bei den Vereinen noch eine große Zurückhaltung, was das Organisieren von Veranstaltungen und Festen betrifft.

Ab 1. Juli wird es in Österreich zwar keine Sperrstunde mehr geben, die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos sind aber weiterhin nicht erlaubt: Tanzen und Trinken an der Bar sind weiterhin nicht möglich, nur die Konsumation an Tischen ist erlaubt.

Die Regeln ab 10. Juni:

  • Nur noch 1 Meter Abstandsregel zwischen Personengruppen (bisher 2 Meter)
  • Indoor 8 Personen pro Tisch zuzüglich Kinder (bisher 4)
  • Outdoor 16 Personen pro Tisch zuzüglich Kinder (bisher 8)
  • Sperrstunde ist um 24 Uhr (bisher 22 Uhr)
  • Thermen/Messen/Wellness: Pro Gast drinnen mindestens 10 Quadratmeter.
  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen
    • Indoor max. 1500 Personen
    • Neu ist die Erhöhung von 50% auf 75% Auslastung
    • Outdoor max. 3000 Personen
  • Neue Sonderregelung für Reisebusse und Proben. Mit der 3-G-Regel gibt es keine Kapazitätsobergrenzen bei Reisebussen oder Amateurproben (z.B. Musik, Chor)
  • Keine Maskenpflicht für Gäste im Außenbereich

Regelungen ab 1. Juli:

  • Wenn kein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden kann, ist im Innenbereich Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • Kein Mindestabstand, keine Kapazitätsbeschränkungen
  • Keine Auf- oder Sperrstunden im Bereich der Gastronomie
  • Nachtgastronomie im Laufe des Sommers
  • Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen - weder im stehenden noch im sitzenden Bereich (Anzeigenpflicht ab 100 Personen, Genehmigungspflicht ab 500 Personen)
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