Lockerung ab Juli

Sperrstunde fällt, Nachtleben bleibt eingeschränkt

Politik
09.06.2021 12:19

Die türkis-grüne Koalition konnte am Mittwoch nach dem Ministerrat mit guten Nachrichten aufwarten: Den für Donnerstag angekündigten Öffnungsschritten steht nichts mehr im Weg, das gilt auch für weitere Lockerungen, die für Juli angedacht waren, wie etwa das Ende der Sperrstunde. Über die Öffnung der Nachtgastronomie herrschte im Pressefoyer allerdings Verwirrung. Während Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erklärte, dass mit Juli alle Einschränkungen abgesehen von der 3-G-Regel fallen - und damit auch die Nachtgastro öffnen darf -, widersprach Wolfgang Mückstein dieser Aussage: Der grüne Gesundheitsminister will in dieser Frage noch zuwarten.

„Aus unserer Sicht macht es sehr viel Sinn, hier Schritt für Schritt vorzugehen“, sagte Köstinger zur Frage der Sperrstunde. „Das ist auch der Grund, warum wir am Donnerstag die Sperrstunde auf 24 Uhr verlängern und damit aber auch in Aussicht stellen können - und davon gehen wir wirklich aus, weil die Infektionslage sich sehr positiv gestaltet -, mit Anfang Juli, wo natürlich auch die Anzahl der Geimpften schon wieder eine viel höhere sein wird, auch den Bereich der Nachtgastronomie öffnen zu können - im Sinne des Fallens der Sperrstunde.“ Gegen eine Lockerung schon vor dem 1. Juli äußerte sie aber Bedenken, denn man sehe etwa am Beispiel Großbritannien, dass die Zahlen auch wieder rasch nach oben gehen können.

Mückstein: Öffnung der Nachtgastro am 1. Juli „nicht in Stein gemeißelt“
Mückstein sah den 1. Juli für die Öffnung von Discos & Co. hingegen keinesfalls in Stein gemeißelt. „Die Nachtgastronomie ist ein Bereich, der noch relativ ungeschützt ist. Weil viele Erwachsene noch ungeimpft sind.“ Man bespreche dieses Thema in den nächsten zwei Wochen, gegen Ende Juni solle eine Entscheidung fallen. Zwar wird es ab 1. Juli keine Sperrstunde mehr geben, die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos sind Mückstein zufolge aber weiterhin nicht erlaubt: Tanzen und trinken an der Bar ist weiterhin nicht möglich, nur die Konsumation an Tischen ist erlaubt.

Für das Flex am Wiener Donaukanal bedeute das etwa, dass man dort Tische aufstellen könne und an diesen konsumieren dürfe, aber keine Disco im klassischen Sinne veranstalten könne, erklärte Mückstein. Er bekräftigte aber das Vorhaben der Regierung, dass die klassische Nachtgastro noch im Sommer geöffnet werde. „Das wird jedenfalls im Sommer stattfinden.“ Details werde man bis Ende Juni entscheiden.

Größtmögliche Freiheit und Sicherheit als Ziel
In einer gemeinsamen Aussendung nach dem Pressefoyer erklärten Köstinger und Mückstein zu den 1.-Juli-Lockerungen: „Ab dann fällt die Sperrstunde für die Gastronomie und Teile der Nachtgastronomie.“ Für Diskotheken oder Clubs, in denen es vorwiegend ums Tanzen gehe, werde man in der Bundesregierung in der kommenden Woche über allfällige Regelungen beraten und entscheiden. „Unser gemeinsames Ziel ist, größtmögliche Freiheit bei größtmöglicher Sicherheit zu schaffen.“

Gastronomen kritisieren Mückstein
Vertreter der Nachtgastronomie beklagten die Verwirrung und machten dafür den Gesundheitsminister verantwortlich. Branchensprecher Stefan Ratzenberger bezeichnete es als „illusorisch“, Ende Juni bekannt zu geben, ob und wie die Nachtlokale mit 1. Juli öffnen dürfen. „Eine Diskothek oder ein Club benötigen mindestens drei Wochen um zu öffnen“, erklärte Ratzenberger. 3G müsse ausreichen, auch fürs Tanzen oder Trinken an der Bar. Die Wirtschaftskammer-Vertreter Mario Pulker und Peter Dobcak begrüßten den Entfall der Sperrstunde. Dies nehme auch den Party-Druck von öffentlichen Plätzen.

Die Regeln ab 10. Juni:

  • Nur noch 1 Meter Abstandsregel zwischen Personengruppen (bisher 2 Meter)
  • Indoor 8 Personen pro Tisch zuzüglich Kinder (bisher 4)
  • Outdoor 16 Personen pro Tisch zuzüglich Kinder (bisher 8)
  • Sperrstunde ist um 24 Uhr (bisher 22 Uhr)
  • Thermen/Messen/Wellness: Pro Gast drinnen mindestens 10 Quadratmeter.
  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen
    • Indoor max. 1500 Personen
    • Neu ist die Erhöhung von 50% auf 75% Auslastung
    • Outdoor max. 3000 Personen
  • Neue Sonderregelung für Reisebusse und Proben. Mit der 3-G-Regel gibt es keine Kapazitätsobergrenzen bei Reisebussen oder Amateurproben (z.B. Musik, Chor)
  • Keine Maskenpflicht für Gäste im Außenbereich

Regelungen ab 1. Juli:

  • Wenn kein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden kann, ist im Innenbereich Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • Kein Mindestabstand, keine Kapazitätsbeschränkungen
  • Keine Auf- oder Sperrstunden im Bereich der Gastronomie
  • Nachtgastronomie im Laufe des Sommers
  • Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen - weder im stehenden noch im sitzenden Bereich (Anzeigenpflicht ab 100 Personen, Genehmigungspflicht ab 500 Personen)

Generell sind die Öffnungsschritte möglich, weil die Infektionszahlen weiterhin rückläufig sind und es zu immer weniger Hospitalisierungen kommt. Wie Mückstein weiter ausführte, geht es auch beim Impfen schnell voran. Allerdings ist die Lage in anderen Ländern bedenklicher, wie etwa in Großbritannien, wo die Corona-Zahlen wieder steigen.

Bisherige Öffnungsschritte verliefen erfolgreich
Köstinger betonte, dass die bisherigen Öffnungsschritte seit Mai „mehr als erfolgreich verlaufen“ sind. Von der Opposition skizzierte Schreckensszenarien seien nicht eingetreten, „wir haben die Öffnungsschritte sehr gut, mit der nötigen Vorsicht und Sicherheitsmaßnahmen geplant. Der Erfolg gibt uns recht: Die Stimmung geht rauf, die Infektionszahlen gehen runter. Drei Wochen nach dem Öffnungsstart haben wir deutlich sinkende Inzidenzzahlen“, so Köstinger.

Dazu komme, dass am Dienstag auch das EU-Parlament den Grünen Pass abgesegnet hat. „Dieses Ticket in die Freiheit ist nun auf der Zielgeraden, ich bin froh, dass einer sicheren Sommersaison nichts im Wege steht“, erklärte die Tourismusministerin.

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