Streit ums Geld

Pflegeheime ziehen gegen das Land Kärnten vor Gericht

Kärnten
19.01.2011 12:50
Ums liebe Geld streiten jetzt neun private Pflegeheimbetreiber mit dem Land Kärnten! Sie haben eine Feststellungsklage gegen das Land Kärnten eingebracht. Ihrer Meinung nach sei die Kostenabgeltung des Landes zu niedrig. Das gefährde die Existenz der Heime. Wolfgang Wernig von der Wirtschaftskammer bezifferte den notwendigen Sockelbetrag am Mittwoch mit mindestens 2.200 Euro netto, das Land zahle derzeit aber nur 1.911,60 Euro.

Die neun größten Heimbetreiber, an der Spitze Caritas und Diakonie, ziehen daher jetzt vor Gericht. Wernig: "Wir sind bei der Qualität ganz vorne und bei der Kostenabgeltung ganz hinten im Österreich-Vergleich." Um die Qualität der Pflegedienstleistungen zu gewährleisten, habe die zuständige Abteilung der Landesregierung die gesetzlichen Standards für den Betrieb von Pflegeheimen in den vergangenen Jahren ständig angehoben. Gleichzeitig sei das Land als Träger von Privatrechten jedoch nicht bereit, auch den Preis für die Einhaltung des erhöhten regulativen Standards zu zahlen, kritisierte Wernig.

Es seien nicht nur "nachweislich angefallene Kostensteigerungen" bei der Festlegung des Sockelbetrages unberücksichtigt geblieben, die öffentliche Hand habe auch bereits zugesagte Leistungen minimiert -etwa den seit zwei Jahren gewährten Einzelzimmerzuschlag, der jetzt nur noch eingeschränkt ausgezahlt würde. Wirtschaftstreuhänder Josef Weinländer rechnete vor, dass eine Normkostenkalkulation einen Sockelbetrag von 2.200 Euro als Untergrenze ergeben habe.

40 Gemeinden droht laut Ragger die Insolvenz
Soziallandesrat Christian Ragger (FPK) meinte dazu, dass ein Erfolg der Kläger "das gesamte soziale Gefüge des Landes ins Wanken bringen" würde. Sollte die Erhöhung der Sockelbeträge tatsächlich durchgehen, würden laut internen Berechnungen 40 Kärntner Gemeinden Insolvenz anmelden müssen. "Die Kosten werden ja zu 50 Prozent von den Gemeinden getragen", erklärte Ragger. Eine Erhöhung der Sockelbeträge auf mehr als 2.200 Euro würde für die Gemeinden und für das Land Mehrkosten von jeweils 13 Millionen Euro bedeuten.

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