Verunsicherung hatte, wie berichtet, ein Schreiben der Einlagensicherung an Opfer der Commerzialbank ausgelöst. Bei der „routinemäßigen Stichprobenüberprüfung“ sollen die Empfänger bis 31. März detailliert Fragen beantworten. Der Absender will wissen, von wem und wann die Empfänger ihr (Überbringer-)Sparbuch bekommen haben. „Befanden sich die Sparbücher am 15. Juli 2020, dem offiziellen Aus der Bank, in Ihrem Besitz?“, fragt die Einlagensicherung. „Ich bin mir bewusst, dass ich die Entschädigung zurückzahlen muss, wenn das Sparbuch erst nach dem Stichtag in meinen Besitz gelangt ist“, haben die Geschädigten am Ende des Fragebogens zu unterschreiben.
Die geschädigten Kunden fürchten eine willkürliche Wiederaufnahme des bereits abgeschlossenen Verfahrens. Dem wollen wir uns entgegenstellen.
Wirtschaftsanwalt Martin Unger
Heftige Kritik an diesem Vorgehen ließ nicht lange auf sich warten. Gegen die Weitergabe oder das Verschenken eines Inhabersparbuches ist laut Juristen nichts einzuwenden. „Liegt ein konkreter Verdacht eines Verstoßes vor, darf diesem Fall freilich nachgegangen werden. Aber ohne Anlass jeden Geschädigten im Nachhinein zu befragen, entbehrt einer rechtlichen Grundlage“, urteilt ein Partner der Draskovits Unger Rechtsanwälte. Zudem erfolge die Prüfung und Kontrolle ohnehin bereits vor der Auszahlung eines Schadenersatzes. Einige Betroffene verweigerten bislang die Beantwortung des umstrittenen Fragebogens. Sie seien angerufen worden und fühlen sich nun unter Druck gesetzt, heißt es.
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